Kreislaufwirtschaft möglich machen: Das Recht auf Reparatur

Kreislaufwirtschaft möglich machen: Das Recht auf Reparatur

Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen könnte Klima und Geldbeutel schonen – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Europäische Kommission hat daher jetzt ein „Recht auf Reparatur“ verabschiedet – aber was bedeutet das konkret? Und reicht es aus?

Bild von einem Handy, das repariert wird

Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen könnte Klima und Geldbeutel schonen – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Europäische Kommission hat daher jetzt ein „Recht auf Reparatur“ verabschiedet – aber was bedeutet das konkret? Und reicht es aus?

Wer in der Kreislaufwirtschaft Ressourcen möglichst effizient schonen will, muss bei der Nutzungsdauer von Produkten ansetzen. Produkte zu reparieren anstatt sie wegzuwerfen, wenn nur einzelne Komponenten nicht mehr funktionieren, klingt logisch und einleuchtend – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Reparaturbranche befindet sich seit Jahren in einer tiefen Krise, weil sich immer komplexere Produkte kaum noch rentabel reparieren lassen. Nach Angaben der Kommission entstehen in Europa pro Jahr durch die vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 35 Mio. Tonnen Abfall. [1] Vor diesem Hintergrund ist die Europäische Kommission jetzt aktiv geworden, mit einem sogenannten „Recht auf Reparatur“.

Was bedeutet das konkret für mich?

Danach müssen Unternehmen in Zukunft für viele Produktgruppen eine Reparatur anbieten anstatt nur den Umtausch eines defekten Produkts, gleichzeitig verlängert sich die Garantiezeit eines Produkts durch die Reparatur automatisch um ein Jahr. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Reparatur durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen und digitale Informationsangebote für Reparaturangebote zu schaffen.

261 Mio. Tonnen CO2

könnten in Europa jedes Jahr eingespart werden. [2]

Diese Emissionen entstehen schätzungsweise durch die Entsorgung und Neuherstellung von Produkten, die eigentlich noch funktionsfähig wären. Die technische Haltbarkeit eines Handys liegt um etwa den Faktor 4 höher, als die tatsächliche Nutzungsdauer.

Reicht das?

Die neue Richtlinie der Europäischen Union tritt am 31. Juli 2026 in Kraft und bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie sorgfältig vorbereiten. Die Europäische Kommission schlägt unter anderem Reparaturgutscheine oder Weiterbildungsmaßnahmen vor.

All diese Maßnahmen sind richtig und wichtig, sie müssen jedoch eingebettet werden in Strategien, die auf eine grundsätzliche Veränderung von Geschäftsmodellen abzielen: Solange Unternehmen eine höhere Rendite erzielen, wenn sie schlecht reparierbare Geräte anbieten, werden sie kaum einen Anreiz haben, in die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte zu investieren. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Herstellerverantwortung: Wer Produkte mit einer unnötig kurzen Nutzungsdauer anbietet, sollte von vornherein eine höhere Gebühr zahlen, um dieses überhaupt auf dem Markt anzubieten. Zudem sollten die Kosten für Sammlung und Verwertung, die heute gleichmäßig über alle Hersteller verteilt werden, die tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigen – was in Zukunft über digitale Produktpässe möglich werden wird

Was tut NRW?

    Mit dem Förderprogramm Circular Cities unterstützt NRW Städte und Kreise, die sich aus dem Recht auf Reparatur ergebenden Chancen auch in die Praxis umzusetzen. In Wuppertal wird aktuell eine App entwickelt, die für kaputte Produkte per KI-Erkennung den nächsten Reparaturbetrieb findet. 2025 wird ein Projekt starten, das die regionalökonomischen Effekte eines Reparaturbonus in Echtzeit abbilden soll. Speziell für die öffentliche Beschaffung, damit das Land NRW seine Vorbildfunktion erfüllen kann, wird es aber noch Unterstützung brauchen, reparierfähige Produkte zu priorisieren. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW sieht das zwar vor, in der Praxis sind die Vergabestellen ohne verbindliche Kennwerte wie in Frankreich kaum in der Lage, das auch umzusetzen.

      Autor

      Prof. Dr. Henning Wilts, Leiter der
      Abteilung Kreislaufwirtschaft

      Fußnoten

      1. Europäische Kommission (2023): Right to repair: Commission introduces new consumer rights for easy and attractive repairs, Pressemitteilung, online unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_1794 (zuletzt aufgerufen am 18.11.2024).
      2. Ebd.

      Kommunen interaktiv in die Kreislaufwirtschaft führen

      Kommunen interaktiv in die Kreislaufwirtschaft führen

      Im Rahmen des Projektes bergisch.circular wurde ein interaktiver Leitfaden für Kommunen entwickelt, der nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern auch konkrete Tools, Praxisbeispiele und rechtliche Orientierung rund um das Thema Kreislaufwirtschaft bietet.

      Bild von einem Bildschirm, auf dem die Startseite des interaktiven BluePrints "Zirkuläre Prozesse in Kommunen" gezeigt wird

      Der steigende Wohlstand und das Bevölkerungswachstum führen weltweit zu einem immer höheren Ressourcenverbrauch – mit schädlichen Folgen für den Planeten und uns Menschen. Kreislaufwirtschaftliche Ansätze wie z. B. Recycling und Wiederverwendung bieten nachhaltige Lösungen, indem sie Ressourcen länger nutzen und den Bedarf an neuen Rohstoffen senken. Kommunen spielen bei der Umsetzung der Transformation eine zentrale Rolle, da sie viele Ressourcen managen, etwa im Abfallbereich, beim Bau kommunaler Gebäude und in der öffentlichen Beschaffung.

      Überproportionales Wachstum

      Derzeitige Wirtschaftsstrukturen sorgen für hohen Ressourcenverbrauch

      Bis 2060 wird sich der globale Ressourcenverbrauch im Vergleich zu 2017 voraussichtlich verdoppeln, während die Weltbevölkerung nur um 26 % wächst [1] [2] – ein klares Zeichen für die notwendige Transformation!

      Ressourcenschonung im Bergischen Städtedreieck

      Das Projekt bergisch.circular treibt die Kreislaufwirtschaft in den Stadtverwaltungen des Bergischen Städtedreiecks voran, mit Fokus auf zirkulärem Bauen, nachhaltiger öffentlicher Beschaffung und Abfallvermeidung. Gemeinsam wurden Vorhaben wie eine Pilotsammlung für Altmatratzen angestoßen, um Ressourcen effizienter zu nutzen.

      Kreislaufwirtschaft handhabbar machen

      Damit auch andere Kommunen den Weg zur Kreislaufwirtschaft einschlagen können, wurde in dem Projekt ein interaktiver Leitfaden, der „Blueprint“, entwickelt. Dieser Leitfaden bündelt Erkenntnisse aus bergisch.circular und bietet u. a. praxisnahe Beispiele, Literaturempfehlungen sowie Tools wie einen Textbaustein-Katalog für zirkuläre Kriterien in Ausschreibungen. [3]

      Der Leitfaden ermöglicht eine einfache Navigation durch Themen zur Kreislaufwirtschaft und bietet vertiefendes Begleitmaterial. Ziel ist es, Kommunen deutschlandweit zur Ressourcemschonung zu inspirieren. Insb. für NRW, das derzeit stark auf Grundstoffe ausgerichtet ist, spielt die Transformation eine entscheidende Rolle für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. [4]

        Autor*innen

        Maike Demandt, Researcherin
        im Forschungsbereich Zirkuläre Systeme

        Dominik Martin, Researcher
        im Forschungsbereich Zirkulärer Wandel

        Fußnoten

        1. OECD (2019): „Global Material Resources Outlook to 2060: Economic Drivers and Environmental Consequences“, OECD Publishing. Paris. online unter: https://doi.org/10.1787/9789264307452-en (zuletzt aufgerufen am 7.11.2024).
        2. UN DESA (Population Division) (2024): „Prognose zur Entwicklung der Weltbevölkerung von 1950 bis 2100 (in Milliarden)“, online unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1717/umfrage/prognose-zur-entwicklung-der-weltbevoelkerung/ (zuletzt aufgerufen am 7.11.2024).
        3. Neue Effizienz (2024): „Blueprint: Zirkuläre Prozesse in Kommunen“, online unter: https://bergisch-circular.de/wp-content/uploads/sites/3/2024/09/Blueprint-bergisch.circular-1.2.pdf (zuletzt aufgerufen am 7.11.2024).
        4. Wilts, H., Berg, H., Seyring, N., Vahle, T., Herrmann, S., Kick, M., Müller-Kirschbaum, T. (2022): „NRW 2030: Von der fossilen Vergangenheit zur zirkulären Zukunft“, online unter: https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/projects/NRW2030_Zirkulaere_Zukunft.pdf (zuletzt aufgerufen am 7.11.2024).
        Klimaschutz ist Menschenrecht

        Klimaschutz ist Menschenrecht

        Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

        Leute, die Banner halten.

        Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

        Am 09.04.2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer richtungsweisenden Entscheidung der Beschwerde der Klimaseniorinnen stattgegeben (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20). Dadurch hat die erste internationale Klimaklage Erfolg gehabt.[1] Das ist aus politischer und juristischer Sicht eine große Errungenschaft für die internationale Klimabewegung und eine Zeitenwende für die Rechtsprechung des EGMR zur Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz.

        Klimawandel als Gefahr für die Gesundheit

        Der EGMR bestätigte in seinem Urteil, dass unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zu Gefahren für die Gesundheit und weiteren Menschenrechten von Personen führen können.[2] Um diesen potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu begegnen, müssen Staaten also ehrgeizigere Maßnahmen ergreifen. Täten sie dies nicht, drohten Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechte werden also als argumentatives Vehikel verwendet, um mehr Klimaschutz einzufordern.[3]
        Aus juristischer Perspektive ist besonders spannend, dass der EGMR dem Verein der Klimaseniorinnen mit dem Urteil eine Beschwerdebefugnis im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zugestanden hat [4], den individuellen Kläger*innen jedoch keine Opfereigenschaft nach Art. 34 EMRK [5]. Im Wesentlichen hat er hierzu ausgeführt, dass die Hürden für die individuelle Opfereigenschaft sehr hoch sind, da es einer hohen Intensität der nachteiligen Auswirkungen sowie eines dringenden Schutzbedürfnisses bedarf. Allerdings hat er anerkannt, dass ein Verein für seine Mitglieder beschwerdebefugt sein kann, um ihre menschenrechtlichen Interessen zu vertreten. Im Kern hat dies zur Folge, dass Klimaklagen für individuelle Beschwerdeführende nur unter Wahrung größerer Hürden möglich sind, Vereine zur (kollektiven) Durchsetzung von Menschenrechten im Rahmen des Klimaschutzes jedoch eine größere Bedeutung spielen dürften.

        Die Rolle internationaler Gerichtsentscheide

        Auch wenn Fälle, die wie die Beschwerde der Klimaseniorinnen nach Art. 46 EMRK nur die direkt am Verfahren Beteiligten binden, generieren solche Urteile für das Handeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention Orientierungswirkung [6]: Juristisch gesprochen haben sie eine Präjudizwirkung. Auch außerhalb des Europarates kann das Urteil die Entscheidungsfindung anderer internationaler Gerichte prägen, indem etwa Argumente entliehen werden.

        Präjudizwirkung

        hat eine gerichtliche Entscheidung, die für folgende Verfahren richtungsweisend ist.

        Nationalstaaten, die nicht am Verfahren beteiligt waren, und ihre nationalen Gerichte haben keine aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erwachsene Pflicht, das Urteil des EGMR zu berücksichtigen. Manchmal erwächst diese Pflicht jedoch aus der nationalen Rechtsprechung. So auch in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, dass Entscheidungen des EGMR im Kern zu berücksichtigen sind. Im Übrigen orientieren sich viele Staaten an den Entscheidungen des EGMR, weil dieser in aller Regel auf vergangene Rechtsprechung zurückgreift, um seine Entscheidungen zu treffen.

        Die Entscheidung des EGMR ist auch deshalb besonders, weil sich ein internationales Gericht erstmals intensiv mit Klimaklagen auseinandergesetzt hat. In den vergangenen Jahren haben Gerichtsverfahren, die darauf abzielen, Staaten und Unternehmen für klimabedingte Schäden und Klimaanpassungen zur Rechenschaft zu ziehen, deutlich zugenommen. In einem Bericht von UNEP wurden für 2022 in Summe 2.180 derartige Verfahren in 65 verschiedenen Jurisdiktionen identifiziert. [7]

        Saúl vs. RWE in NRW

        In NRW klagt sich seit 2015 der peruanische Landwirt Saúl gegen den Energiekonzern RWE durch die juristischen Instanzen. Sein Heimatdorf liegt nahe einem Berghang und läuft potenziell Gefahr, aufgrund einer zunehmenden Gletscherschmelze – die durch den Klimawandel beschleunigt wird – von einer Flutwelle erfasst zu werden. Er möchte das Unternehmen RWE dabei in die Pflicht nehmen, einen stärkeren Klimaschutz zu betreiben.
        Allein die Entscheidung, dass im Rahmen des Verfahrens in die Beweisaufnahme eingetreten wurde, lässt es hervorstechen, da ein Gericht erstmals in Erwägung zieht, dass ein Unternehmen für den Klimawandel juristisch mitverantwortlich sein könnte. Zudem ist die Klage sehr innovativ, weil der rechtliche Anknüpfungspunkt § 1004 BGB ist – eine Vorschrift, die eigentlich Eigentumsstörungen in nachbarschaftlichen Verhältnissen regelt. Im hiesigen Verfahren soll sie jedoch angewandt werden, um rechtliche Verpflichtungen im Rahmen einer Art „globaler Nachbarschaft” zu erzeugen. [8]

        Einfluss der Entscheidung des EGMR auf das Verfahren Saúl v. RWE

          In der Vergangenheit haben sich Gerichte auf internationaler Ebene bereits gegenseitig beeinflusst, indem Argumente aus anderen Verfahren repliziert, aufgenommen und ggf. auf die eigene Rechtsordnung angepasst angewandt wurden. [9] Gerade für Klimaklagen ist dies aufgrund ihrer globalen Bedeutung von hoher Relevanz.
          Auch wenn die beiden Verfahren strukturell anders gelagert sind, könnte das EGMR-Urteil auf das laufende Verfahren in NRW Einfluss haben: Der EGMR misst dem Klimaschutz nunmehr eine große Bedeutung zu. Zudem hat die Entscheidung in Sachen Klimaseniorinnen die überaus wichtige Verknüpfung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz hergestellt. Dies könnte auch deutsche Gerichte dazu inspirieren, bei der Ausgestaltung unternehmerischer und staatlicher Pflichten Klimaschutz ein großes Gewicht einzuräumen und in Zweifelsfällen auch Vorrang zu gewähren. Da Klimaschutz nun auch auf europäischer Ebene rechtlich eine besonders große Bedeutung spielt, könnten die deutschen Gerichte den § 1004 BGB klimafreundlich auslegen. [10] In den Niederlanden wurde beispielsweise schon im Jahre 2019 eine zivilrechtliche Klausel klimafreundlich ausgelegt. Der Beschluss des EGMR hebt die Bedeutung des Klimaschutzes auf eine neue Ebene und könnte die Entscheidungsfindung der deutschen Gerichte damit entscheidend prägen. Hinzu kommt, dass der Fall ggf. ebenfalls vor dem EGMR landen könnte – in diesem Fall dürfte der Beschluss im Fall der Klimaseniorinnen eine überragende Bedeutung für die weitere Rechtsprechung des EGMR haben.

          Fazit

          Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Beschluss des EGMR eine hohe Signalwirkung für weitere Rechtsprechung in Europa haben wird. Im NRW-Kontext könnte er für Unternehmen der Energiewirtschaft und der Industrie sehr bedeutsam sein. Im Verfahren Saúl v. RWE dürften unternehmerische Pflichten zur Begegnung des Klimaschutzes ausgelotet werden. Insofern müssten sich Unternehmen bei einem für die Klägerseite positiven Ausgang auf die Umsetzung weiterer Klimaschutzverpflichtungen vorbereiten. Saúl vs. RWE ist indes nur ein Beispiel für ein aktuelles Verfahren, auf das sich die Präjudizwirkung der erfolgreichen Klimaklage vor dem EGMR erstrecken könnte. Dies zeigt, dass eine (rechts-)wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Klimaklagen als innovatives Instrument der Klimagovernance immer wichtiger wird.

          Autor:

          Giacomo Sebis, Researcher im
          Forschungsbereich Zirkulärer Wandel

          Fußnoten

          1. Herzog, Christoph (9.4.2024): „Erste Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich“, online unter: https://www.haufe.de/sustainability/debatte/klimaklage-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte_575768_620426.html (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
          2. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 574, 640online unter: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233206 (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
          3. Siehe zu menschenrechtsbasierten Klimalagen: Erkardt, Felix et al. (2023): „Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der Klimaklagen#Namen, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11740/publikationen/2023-04-20_climate_change18-2023_judikative_motor_klimaschutz_1.pdf (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
          4. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 525.
          5. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 535.
          6. Siehe hierzu: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (2016): „Zur innerstaatlichen Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zur Durchsetzung und Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Deutschland, Frankreich, Italien und Russland, im Vereinigten Königreich und in der Türkei“, S. 17, online unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/482672/f9ace5e6e53fc37be870a3bbccbb85ed/wd-2-104-16-pdf-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
          7. UNEP (2023): Global Climate Litigation Report, online unter: https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/43008/global_climate_litigation_report_2023.pdf?sequence=3 (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
          8. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://rwe.climatecase.org/de (zuletzt aufgerufen am08.07.2024).
          9. Siehe zum Austausch zwischen Gerichten: Affolder, Natasha & Dzah, Godwin (2024): The Transnational Exchange of Law Through Climate Change Litigation, in: Sindico, Francesco et al, eds, Research Handbook on Climate Change Litigation, online unter: https://commons.allard.ubc.ca/cgi/viewcontent.cgi?article=1753&context=fac_pubs (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
          10. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://en.milieudefensie.nl/climate-case-shell (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).

          Junge Menschen zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Demokratie machen

          Junge Menschen zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Demokratie machen

          Janine Winkler ist Geschäftsführerin des Landesjugendrings NRW und Mitglied des NRW-Nachhaltigkeitsbeirats. Wir haben sie gefragt, was passieren muss, damit junge Menschen sich weniger Sorgen um die Zukunft machen.
          Portrait von Janine Winkler

          Jugendbeteiligung und transformative BNE können junge Menschen zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Demokratie machen.

          Liebe Frau Winkler, es ist Ihre Aufgabe, die Interessen junger Menschen zu vertreten. Wie stellen Sie sich eine effektive Nachhaltigkeitspolitik vor, die jungen Menschen ihre Sorgen nimmt und ihr Vertrauen in demokratische Parteien erhöht?

          Junge Menschen müssen die Erfahrung machen, dass ihre Stimme im politischen Prozess gehört wird und sich selbst als aktiv Mitgestaltende darin erleben. Studien wie die SINUS-Jugendstudie 2024 zeigen, dass junge Menschen sich durch Krisen wie den Klimawandel zunehmend belastet und bedroht fühlen. Gleichzeitig schildern viele das Gefühl, nicht wirklich etwas im politischen Geschehen beitragen zu können. Eine lebendige Jugendbeteiligung, die junge Menschen und ihre Vertretungen aktiv an nachhaltigkeitspolitischen Prozessen beteiligt, kann dieser Entwicklung entgegenwirken. Wichtig ist dabei allerdings, dass junge Menschen auf Augenhöhe beteiligt und ernst genommen werden. (Das Projekt #MitmischenNRW, ein Jugendbeteiligungsformat von Germanwatch e.V. und dem Landesjugendring NRW, kann als Beispiel für Jugendbeteiligung auf NRW-Landesebene dienen).

          Wenn Sie über NRW nachdenken, wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen?

          Fast jedes fünfte Kind oder Jugendliche*r in NRW wächst in (relativer) Armut auf. Die Folge für diese jungen Menschen ist, dass sie aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen, aber auch kulturellen oder politischen Lebens ausgegrenzt werden und weniger partizipieren können.
          Auch hinsichtlich der oben angesprochenen Jugendbeteiligungsformate ist das relevant: Wenn junge Menschen beteiligt werden, ist es essenziell, dass junge Menschen aus unterschiedlicher sozialer, aber auch finanzieller und kultureller Herkunft inkludiert werden. Die soziale Demografie in NRW ist von Vielfalt geprägt – diese muss auch in der Partizipation abgebildet werden. Dafür braucht es zielgruppengerechte Ansprache und Beteiligungsformate, die niedrigschwellig gestaltet sind.

          Mehr als die Hälfte junger Menschen misstraut der Regierung.

          Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2024, in dem 18- bis 30-Jährige in Deutschland zu politischen Themen befragt wurden.

          52 % von ihnen geben an, der Regierung zu misstrauen, 45 % misstrauen dem Parlament. Ergänzend zeigt die SINUS-Jugendstudie 2024, dass junge Menschen der Politik oft zuschreiben, die aktuellen Krisen nicht lösen zu können. Wenn junge Menschen die Chance bekommen, politisch und gesellschaftlich mitzugestalten, kann ihnen das ein Gefühl der Selbstwirksamkeit geben und ein Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen.

          In der Diskussion um die Umsetzung der integrierten Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und auch der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie sprechen wir sehr oft über Zielkonflikte. Die potenziellen Synergien gehen dabei nicht selten unter: Wo sehen Sie Synergien zwischen Nachhaltigkeitspolitik, Jugendpolitik und Demokratieförderung?

          Neben der vorher bereits angesprochenen Jugendbeteiligung verknüpft transformative Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ebenfalls die drei Themenfelder. Der Fokus liegt auf einer Bildung, die junge Menschen befähigt, Strukturen mitzugestalten und aktiv mitzumischen. Dieser Ansatz bewegt sich weg von einem Bildungsverständnis, in dem junge Menschen lediglich als Konsument*innen oder passive Mitglieder der Gesellschaft gesehen werden. In transformativer BNE geht es darum, Nachhaltigkeit aktiv selbst mitzugestalten – sei es in politischen Prozessen oder zum Beispiel im eigenen Kirchenverein oder der eigenen Universität. Junge Menschen erfahren dadurch Selbstwirksamkeit und werden zu aktiv mitgestaltenden Bürger*innen.

          Sie sind Mitglied im NRW-Nachhaltigkeitsbeirat. Welche Rolle sehen Sie für den Beirat in der Umsetzung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitspolitik für NRW?

          Der NRW-Nachhaltigkeitsbeirat kann dank der vielfältigen Perspektiven seiner Mitglieder wertvolle Impulse in die Nachhaltigkeitspolitik geben – als Landesjugendring NRW bringen wir die Belange junger Menschen ein. Die Perspektiven, Bedarfe und Rechte dieser Zielgruppen immer wieder sichtbar zu machen und sich für diese einzusetzen – das ist der Beitrag, den der Beirat für eine ganzheitliche Nachhaltigkeitspolitik leisten kann.

          Autor*innen:

          Es handelt sich um ein schriftliches Interview.
          Die Fragen stellte Michaela Roelfes, Senior Researcherin
          im Forschungsbereich Stadtwandel

          Wir müssen verhindern, dass sich die gesellschaftliche Spaltung verschärft

          Wir müssen verhindern, dass sich die gesellschaftliche Spaltung verschärft

          Anja Weber ist Vorsitzende des DGB NRW und Mitglied des NRW-Nachhaltigkeitsbeirats. Wir haben Sie gefragt, wie wir Konflikte um unsere Zukunft besser lösen können.

          Porträt von Anja Weber

          Anja Weber ist Vorsitzende des DGB NRW und Mitglied des NRW-Nachhaltigkeitsbeirats. Wir haben Sie gefragt, wie wir Konflikte um unsere Zukunft besser lösen können.

          Liebe Frau Weber, Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmer*innen in NRW. Wenn wir über die Nachhaltigkeitstransformation reden, sprechen wir häufig über Konflikte. Die Suche nach Gemeinsamkeiten und Synergien geht da schnell unter. Wie können wir die Nachhaltigkeitspolitik so gestalten, dass sie die gemeinsamen Ziele und entsprechende Maßnahmen findet und stützt?

          Anja Weber: Wir können Nachhaltigkeit nur gestalten, wenn wir die Zielkonflikte offen ansprechen. Deshalb ist es uns als DGB wichtig, deutlich zu machen, dass Gute Arbeit und Sicherheit im Wandel für Arbeitnehmer*innen in allen Themenfeldern mitgedacht und eingeständig vorangetrieben werden muss. Aus der betrieblichen Mitbestimmung wissen wir, dass das offene Ansprechen von Konflikten am Ende zu besseren Lösungen führt. Denn Lösungen können erst dann wirklich tragen, wenn die unterschiedlichen Perspektiven zusammengeführt werden. Deshalb ist falsch, Nachhaltigkeit nur als Umweltschutz zu betrachten oder hier eine Priorisierung vorzunehmen.

          Als Interessenvertreterin der Arbeitnehmer*innen hatten Sie in den letzten Jahren eine große Aufgabe im Rheinischen Revier, wo bis heute die genaue Ausgestaltung einer proaktiven Strukturpolitik verhandelt wird. Können wir aus dem Strukturwandel dieser Region etwas für die integrierte Nachhaltigkeitspolitik lernen?

          Anja Weber: Einmal mehr wird auch im Rheinischen Revier deutlich, dass neue Arbeitsplätze für alle Qualifikationsstufen nicht automatisch entstehen. Das haben wir zuvor schon beim Strukturwandel im Ruhrgebiet erlebt. Ich bin froh, dass wir mittlerweile einen Konsens darüber haben, dass die Schaffung von neuen und guten Arbeitsplätze an die erste Stelle gestellt werden muss. Das bedeutet nicht, dass ökologische Fragen vernachlässigt werden.

          Sie sind Mitglied im NRW-Nachhaltigkeitsbeirat. Welche Rolle sehen Sie für den Beirat in der Umsetzung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitspolitik für NRW?

          Anja Weber: Auch hier gilt es, alle Perspektiven zusammen zu bringen. Wir müssen verhindern, dass sich die gesellschaftliche Spaltung verschärft. Wir erleben derzeit in den Betrieben, dass die Skepsis gegenüber der ökologischen und sozialen Transformation wächst. Und zwar nicht, weil die Menschen die Ziele ablehnen, sondern weil sie das Vertrauen verlieren, dass es realistische Umsetzungspfade gibt. Wenn die Menschen das Gefühl bekommen, der Wandel wird vorrangig auf dem Rücken der Schwächeren ausgetragen, dann steigen sie aus. Damit verspielen wir auch die politischen Mehrheiten, die wir für den sozialen und ökologischen Wandel brauchen.

          Es handelt sich um ein schriftliches Interview.
          Die Fragen stellte Michaela Roelfes, Senior Researcherin im Forschungsbereich Stadtwandel

          Kriterien für grünen Wasserstoff

          Kriterien für grünen Wasserstoff

          Mitte Februar hat die EU-Kommission zwei Delegierte Rechtsakte zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff vorgelegt. Wichtig für den nötigen Hochlauf der europäischen Wasserstoffwirtschaft ist, dass Rechtssicherheit als Basis für Investitionen geschaffen wird.

          EU Flaggen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel

          Mitte Februar hat die EU-Kommission zwei Delegierte Rechtsakte zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff vorgelegt. Wichtig für den nötigen Hochlauf der europäischen Wasserstoffwirtschaft ist, dass Rechtssicherheit als Basis für Investitionen geschaffen wird.

          Die Nutzung von grünem Wasserstoff stellt in Deutschland eine zentrale Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 dar. Viele dafür nötige Rahmenbedingungen werden aktuell auf EU-Ebene festgelegt. Am 13. Februar 2023 hat die EU-Kommission nach über einjähriger Verzögerung im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001) die finalen Vorschläge für zwei Delegierte Rechtsakte veröffentlicht. Diese Verordnungen legen fest

          1. welche Kriterien der für die Elektrolyse genutzte Strom erfüllen muss, damit der produzierte Wasserstoff und daraus hergestellte andere strombasierte Energieträger als erneuerbar gelten.
          2. nach welcher Methode die Treibhausgasemissionseinsparungen durch strombasierte erneuerbare sowie recycelte Energieträger berechnet werden (siehe auch hier für einen Überblick).

          Ausgestaltung der Kriterien abhängig vom priorisierten Ziel

          Besonders ausgiebig wurde dabei die Frage diskutiert, welches energiepolitische Ziel priorisiert werden sollte: Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft besonders effektiv zu beschleunigen, bietet sich die Lockerung der Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff an, um mehr Projekte in die Wirtschaftlichkeit zu bringen. In der Folge ist der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft dann allerdings weniger eng an den Ausbau der erneuerbaren Energien gekoppelt: Die benötigten grünen Strommengen für die Wasserstoffproduktion erhöhen den absoluten Strombedarf. Dieser zusätzliche Strombedarf wird in Deutschland in der Regel durch nicht-erneuerbare Kraftwerke gedeckt, sodass höhere Emissionen im Stromsystem zu erwarten sind. Strengere Strombezugskriterien dagegen fördern den zusätzlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, drosseln aber voraussichtlich das Tempo des Ausbaus der Wasserstoffwirtschaft und verzögern damit wichtige Emissionseinsparungen – vor allem in der Industrie. Inwiefern der eine oder andere Weg in Summe mehr Emissionen einsparen würde, ist wissenschaftlich kaum zu fassen.

          EU-Kommission priorisiert Wasserstoffindustrie

          Die Europäische Kommission hat sich nun für die Lockerung der Strombezugskriterien entschieden und damit die Hürden, grünen Wasserstoff zu produzieren, herabgesetzt. Diese faktische Priorisierung der Wasserstoffwirtschaft gegenüber dem zusätzlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien muss allerdings aus wissenschaftlicher Sicht zwingend mit einem effektiven Monitoring flankiert werden. Stellt sich heraus, dass der für die grüne Wasserstoffproduktion benötigte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit dem Ausbau der Wasserstoffwirtschaft mithalten kann, muss die Politik nachsteuern. Der Anspruch – auch an die NRW-Landespolitik – schnell und effektiv die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten zu schaffen, steigt damit weiter.

          Rechtssicherheit für Investitionen wird benötigt

          Eine politische Entscheidung wird hier in jedem Fall dringend benötigt. Denn die fehlende Rechtssicherheit stellt auch für die nordrhein-westfälische Industrie ein Investitionshemmnis dar. Insbesondere die in NRW zahlreich vertretenen, energieintensiven Unternehmen, allen voran der Stahl- und Chemieindustrie, sind für ihre Transformation auf Wasserstoff angewiesen.
          Ob die finalen Vorschläge der EU-Kommission in Kraft treten werden oder nicht, darüber entscheiden das EU-Parlament und der Rat in den nächsten Monaten. Sie können die Vorschläge annehmen oder ablehnen – Änderungen sind nicht möglich. Wie diese Entscheidung ausfällt, ist aufgrund kontinuierlicher inhaltlicher Kritik aus den Reihen des EU-Parlaments aktuell noch unklar. Einigkeit herrscht angesichts der Dynamik des internationalen Wasserstoffhochlaufs zumindest darin, dass die EU schnellstmöglich langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundlichen Wasserstoff schaffen muss.

          Katharina Knoop, Researcherin
          im Forschungsbereich Strukturwandel und Innovation

          Referenzen

          1. Deutsche Energie-Agentur (2023): Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission veröffentlicht: Kompromiss für grünen Wasserstoff gefunden, Meldung vom 14.02.2023, online unter: https://www.dena.de/newsroom/meldungen/2023/delegierte-rechtsakte-h2-veroeffentlicht/ (zuletzt aufgerufen am 17.03.2023).
          2. Europäische Kommission (2023): Kommission legt Vorschriften für erneuerbaren Wasserstoff fest, Pressemitteilung vom 13.02.2023, online unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_594 (zuletzt aufgerufen am 17.03.2023).
          3. Kasten, P., Heinemann, C. (2019): Kein Selbstläufer: Klimaschutz und Nachhaltigkeit durch PtX – Diskussion der Anforderungen und erste Ansätze für Nachweiskriterien für eine klimafreundliche und nachhaltige Produktion von PtX-Stoffen, Impulspapier im Auftrag des BUND im Rahmen des Kopernikus-Vorhabens „P2X“, Berlin, online unter: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Impulspapier-soz-oek-Kriterien-e-fuels.pdf (zuletzt aufgerufen am 27.03.2023).
          4. Tagesspiegel Background Energie und Klima (2023): Grüner Wasserstoff: EU-Kommission will Atomwasserstoff als grün klassifizieren, Meldung vom 14.02.2023 (kein öffentlicher Zugriff).
          5. Tagesspiegel Background Energie und Klima (2023): EU-Abgeordnete erwägen Veto gegen Wasserstoffregeln, Meldung vom 10.03.2023 (kein öffentlicher Zugriff).