Klimaschutz ist Menschenrecht

Klimaschutz ist Menschenrecht

Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

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Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

Am 09.04.2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer richtungsweisenden Entscheidung der Beschwerde der Klimaseniorinnen stattgegeben (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20). Dadurch hat die erste internationale Klimaklage Erfolg gehabt.[1] Das ist aus politischer und juristischer Sicht eine große Errungenschaft für die internationale Klimabewegung und eine Zeitenwende für die Rechtsprechung des EGMR zur Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz.

Klimawandel als Gefahr für die Gesundheit

Der EGMR bestätigte in seinem Urteil, dass unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zu Gefahren für die Gesundheit und weiteren Menschenrechten von Personen führen können.[2] Um diesen potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu begegnen, müssen Staaten also ehrgeizigere Maßnahmen ergreifen. Täten sie dies nicht, drohten Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechte werden also als argumentatives Vehikel verwendet, um mehr Klimaschutz einzufordern.[3]
Aus juristischer Perspektive ist besonders spannend, dass der EGMR dem Verein der Klimaseniorinnen mit dem Urteil eine Beschwerdebefugnis im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zugestanden hat [4], den individuellen Kläger*innen jedoch keine Opfereigenschaft nach Art. 34 EMRK [5]. Im Wesentlichen hat er hierzu ausgeführt, dass die Hürden für die individuelle Opfereigenschaft sehr hoch sind, da es einer hohen Intensität der nachteiligen Auswirkungen sowie eines dringenden Schutzbedürfnisses bedarf. Allerdings hat er anerkannt, dass ein Verein für seine Mitglieder beschwerdebefugt sein kann, um ihre menschenrechtlichen Interessen zu vertreten. Im Kern hat dies zur Folge, dass Klimaklagen für individuelle Beschwerdeführende nur unter Wahrung größerer Hürden möglich sind, Vereine zur (kollektiven) Durchsetzung von Menschenrechten im Rahmen des Klimaschutzes jedoch eine größere Bedeutung spielen dürften.

Die Rolle internationaler Gerichtsentscheide

Auch wenn Fälle, die wie die Beschwerde der Klimaseniorinnen nach Art. 46 EMRK nur die direkt am Verfahren Beteiligten binden, generieren solche Urteile für das Handeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention Orientierungswirkung [6]: Juristisch gesprochen haben sie eine Präjudizwirkung. Auch außerhalb des Europarates kann das Urteil die Entscheidungsfindung anderer internationaler Gerichte prägen, indem etwa Argumente entliehen werden.

Präjudizwirkung

hat eine gerichtliche Entscheidung, die für folgende Verfahren richtungsweisend ist.

Nationalstaaten, die nicht am Verfahren beteiligt waren, und ihre nationalen Gerichte haben keine aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erwachsene Pflicht, das Urteil des EGMR zu berücksichtigen. Manchmal erwächst diese Pflicht jedoch aus der nationalen Rechtsprechung. So auch in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, dass Entscheidungen des EGMR im Kern zu berücksichtigen sind. Im Übrigen orientieren sich viele Staaten an den Entscheidungen des EGMR, weil dieser in aller Regel auf vergangene Rechtsprechung zurückgreift, um seine Entscheidungen zu treffen.

Die Entscheidung des EGMR ist auch deshalb besonders, weil sich ein internationales Gericht erstmals intensiv mit Klimaklagen auseinandergesetzt hat. In den vergangenen Jahren haben Gerichtsverfahren, die darauf abzielen, Staaten und Unternehmen für klimabedingte Schäden und Klimaanpassungen zur Rechenschaft zu ziehen, deutlich zugenommen. In einem Bericht von UNEP wurden für 2022 in Summe 2.180 derartige Verfahren in 65 verschiedenen Jurisdiktionen identifiziert. [7]

Saúl vs. RWE in NRW

In NRW klagt sich seit 2015 der peruanische Landwirt Saúl gegen den Energiekonzern RWE durch die juristischen Instanzen. Sein Heimatdorf liegt nahe einem Berghang und läuft potenziell Gefahr, aufgrund einer zunehmenden Gletscherschmelze – die durch den Klimawandel beschleunigt wird – von einer Flutwelle erfasst zu werden. Er möchte das Unternehmen RWE dabei in die Pflicht nehmen, einen stärkeren Klimaschutz zu betreiben.
Allein die Entscheidung, dass im Rahmen des Verfahrens in die Beweisaufnahme eingetreten wurde, lässt es hervorstechen, da ein Gericht erstmals in Erwägung zieht, dass ein Unternehmen für den Klimawandel juristisch mitverantwortlich sein könnte. Zudem ist die Klage sehr innovativ, weil der rechtliche Anknüpfungspunkt § 1004 BGB ist – eine Vorschrift, die eigentlich Eigentumsstörungen in nachbarschaftlichen Verhältnissen regelt. Im hiesigen Verfahren soll sie jedoch angewandt werden, um rechtliche Verpflichtungen im Rahmen einer Art „globaler Nachbarschaft” zu erzeugen. [8]

Einfluss der Entscheidung des EGMR auf das Verfahren Saúl v. RWE

    In der Vergangenheit haben sich Gerichte auf internationaler Ebene bereits gegenseitig beeinflusst, indem Argumente aus anderen Verfahren repliziert, aufgenommen und ggf. auf die eigene Rechtsordnung angepasst angewandt wurden. [9] Gerade für Klimaklagen ist dies aufgrund ihrer globalen Bedeutung von hoher Relevanz.
    Auch wenn die beiden Verfahren strukturell anders gelagert sind, könnte das EGMR-Urteil auf das laufende Verfahren in NRW Einfluss haben: Der EGMR misst dem Klimaschutz nunmehr eine große Bedeutung zu. Zudem hat die Entscheidung in Sachen Klimaseniorinnen die überaus wichtige Verknüpfung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz hergestellt. Dies könnte auch deutsche Gerichte dazu inspirieren, bei der Ausgestaltung unternehmerischer und staatlicher Pflichten Klimaschutz ein großes Gewicht einzuräumen und in Zweifelsfällen auch Vorrang zu gewähren. Da Klimaschutz nun auch auf europäischer Ebene rechtlich eine besonders große Bedeutung spielt, könnten die deutschen Gerichte den § 1004 BGB klimafreundlich auslegen. [10] In den Niederlanden wurde beispielsweise schon im Jahre 2019 eine zivilrechtliche Klausel klimafreundlich ausgelegt. Der Beschluss des EGMR hebt die Bedeutung des Klimaschutzes auf eine neue Ebene und könnte die Entscheidungsfindung der deutschen Gerichte damit entscheidend prägen. Hinzu kommt, dass der Fall ggf. ebenfalls vor dem EGMR landen könnte – in diesem Fall dürfte der Beschluss im Fall der Klimaseniorinnen eine überragende Bedeutung für die weitere Rechtsprechung des EGMR haben.

    Fazit

    Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Beschluss des EGMR eine hohe Signalwirkung für weitere Rechtsprechung in Europa haben wird. Im NRW-Kontext könnte er für Unternehmen der Energiewirtschaft und der Industrie sehr bedeutsam sein. Im Verfahren Saúl v. RWE dürften unternehmerische Pflichten zur Begegnung des Klimaschutzes ausgelotet werden. Insofern müssten sich Unternehmen bei einem für die Klägerseite positiven Ausgang auf die Umsetzung weiterer Klimaschutzverpflichtungen vorbereiten. Saúl vs. RWE ist indes nur ein Beispiel für ein aktuelles Verfahren, auf das sich die Präjudizwirkung der erfolgreichen Klimaklage vor dem EGMR erstrecken könnte. Dies zeigt, dass eine (rechts-)wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Klimaklagen als innovatives Instrument der Klimagovernance immer wichtiger wird.

    Autor:

    Giacomo Sebis, Researcher im
    Forschungsbereich Zirkulärer Wandel

    Fußnoten

    1. Herzog, Christoph (9.4.2024): „Erste Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich“, online unter: https://www.haufe.de/sustainability/debatte/klimaklage-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte_575768_620426.html (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    2. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 574, 640online unter: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233206 (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    3. Siehe zu menschenrechtsbasierten Klimalagen: Erkardt, Felix et al. (2023): „Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der Klimaklagen#Namen, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11740/publikationen/2023-04-20_climate_change18-2023_judikative_motor_klimaschutz_1.pdf (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    4. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 525.
    5. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 535.
    6. Siehe hierzu: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (2016): „Zur innerstaatlichen Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zur Durchsetzung und Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Deutschland, Frankreich, Italien und Russland, im Vereinigten Königreich und in der Türkei“, S. 17, online unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/482672/f9ace5e6e53fc37be870a3bbccbb85ed/wd-2-104-16-pdf-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    7. UNEP (2023): Global Climate Litigation Report, online unter: https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/43008/global_climate_litigation_report_2023.pdf?sequence=3 (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    8. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://rwe.climatecase.org/de (zuletzt aufgerufen am08.07.2024).
    9. Siehe zum Austausch zwischen Gerichten: Affolder, Natasha & Dzah, Godwin (2024): The Transnational Exchange of Law Through Climate Change Litigation, in: Sindico, Francesco et al, eds, Research Handbook on Climate Change Litigation, online unter: https://commons.allard.ubc.ca/cgi/viewcontent.cgi?article=1753&context=fac_pubs (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    10. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://en.milieudefensie.nl/climate-case-shell (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).

    Die Wärmewende für alle – was NRW tun kann, um sie einfacher und wirtschaftlicher zu machen

    Die Wärmewende für alle – was NRW tun kann, um sie einfacher und wirtschaftlicher zu machen

    Vor allem Mietende profitieren derzeit nicht immer, wenn die Vermietenden das Haus dämmen oder die Heizung erneuern lassen. Das ist ungerecht und erfordert daher politische Initiativen – auch im und durch das Land NRW.

    Gebäude im Rohbau auf einer Baustelle.

    Menschen in wirtschaftlich benachteiligten Haushalten wohnen überwiegend zur Miete. Damit für sie – aber auch andere Mieter*innen – die Warmmiete durch die Wärmewende nicht steigt, müsste die Bundesförderung zur energetischen Sanierung von Mietwohnungen verbessert werden. Aktuell ist sie jedoch bei der Heizungsumstellung für Eigenheime höher als im Mietwohnbereich. Eine Ungerechtigkeit, die völlig zurecht für Unverständnis sorgt und die Akzeptanz der Wärmewende unnötig gefährdet.

    Die Schieflage der Förderung,

    wer mehr bräuchte, erhält weniger.

    Damit die Warmmieten durch energetische Modernisierungen oder den Einbau von Wärmepumpen sinken statt zu steigen, wäre aktuell eine höhere Förderung nötig als für selbstnutzende Eigentümer*innen. Hauptgrund dafür ist die Modernisierungsumlage. Sie macht den Heizungstausch für die Vermietenden schon heute wirtschaftlich. Auch für das Eigenheim lohnt es sich bereits jetzt. Aktuell ist allerdings die Förderung für den Heizungstausch – umgekehrt zum Bedarf – für selbstnutzende Eigentümer*innen höher (meist zwischen 50 und bis zu 70%) als für Vermietende (maximal 35%). Weil Vermietende die Förderung von der Umlage abziehen müssen, verbessert eine höhere Förderung die Wirtschaftlichkeit für die Mietenden 

    In einem kürzlich veröffentlichten Zukunftsimpuls beschreiben wir, welche Maßnahmen zielführend sind für mehr soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei der Wärmewende: Dafür müsste die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Heizungsumstellung bei Mietwohnungen kurzfristig um mindestens 20 Prozent erhöht und mit weiteren Maßnahmen flankiert werden. Nur so könnte die Wärmewende sozial ausgewogen gestaltet werden – eine wesentliche Voraussetzung, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen und soziale Belange stärker zu berücksichtigen.

    Was NRW tun kann: Wirtschaftlichkeit verbessern

    Die wesentlichen Förderprogramme in diesem Bereich sind Bundessache. Die Landesregierung von NRW kann daher das Gewicht des Landes bei der Bundesregierung geltend machen und eine Bundesratsinitiative starten, um sich für die Erhöhung der Fördersätze einzusetzen.

    Aber das Land NRW kann auch selbst aktiv werden, um die Wirtschaftlichkeit von Wärmedämmung und Heizungstausch zu verbessern. So könnte die Landesregierung bei ihrem eigenen Förderprogramm zur Modernisierung von Wohnraum die Förderung von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zugunsten der Förderung von vermieteten Wohnraum verändern.

    Die Wirtschaftlichkeit kann aber auch durch Bündelung von energetischen Modernisierungsprojekten erreicht werden. Sie macht zudem die Projekte für die Hauseigentümer*innen einfacher. Gerade in „Quartieren mit besonderem Erneuerungsbedarf“ sollte ein besonderes Management die Eigentümer*innen und Bewohner*innen durch aktive Ansprache und Beteiligung für Wärmewendeprojekte gewinnen und bei der schnellen, einfachen und kostengünstigen Umsetzung unterstützen, z.B. durch Projektbündelung und serielle Sanierung. Dies sollte eigentlich der Bund deutlich stärker fördern. Solange er dies nicht tut, empfiehlt es sich für das Land, in die Bresche zu springen, denn es gewinnt durch Fördermittel des Bundes, z.B. für serielle Sanierung oder die Sanierung von Worst-performing buildings, und durch Beschäftigungsimpulse sowie verbesserte Kaufkraft der Mieter*innen aufgrund der Energieeinsparung. Zudem sparen die Kommunen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft, wenn von den Modernisierungsmaßnahmen auch Haushalte profitieren, die derzeit staatliche Hilfen wie Bürgergeld beziehen.

    One-Stop-Shops,

    sind Anlaufstellen, die von der Beratung über die Unterstützung bei der Handwerkersuche bis zur Baubegleitung und Qualitätskontrolle alles aus einer Hand bieten. Dazu arbeiten die Kommunen mit Berater*innen, Planer*innen, Handwerks- und Fachbetriebe sowie ggf. Energieunternehmen und Banken zusammen 

    Was NRW tun kann: Wärmewende einfacher machen

    Das Land sollte sicherstellen, dass sogenannte One-Stop-Shops in allen Städten und/oder Landkreisen verfügbar sind. Gemäß der Verpflichtung in der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EU) 2024/1275, Artikel 18, müssen solche One-Stop-Shops jeweils für maximal 80.000 Einwohner*innen verfügbar sein.

    Auch das ist eigentlich Aufgabe des Bundes, aber das Land NRW kann Vorreiter sein und seine Initiative ALTBAUNEU ausbauen:

    ● auf möglichst alle Kommunen in NRW (z.Zt. ca. 50%);
    ● mit mehr Fördermitteln, so dass mehr aktives Marketing und aktive Ansprache von Gebäudeeigentümer*innen möglich wird, unter Nutzung der Erfahrungen bei Innovation City Bottrop und Rollout;
    ● mit dem Ziel, eine Funktion als vollständiger One-Stop-Shop, zu erreichen.

    Autor*innen

    Dr. Stefan Thomas, Leiter der
    Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik

    Oliver Wagner, Co-Leiter des
    Forschungsbereichs Energiepolitik

    Birte Schnurr, Researcherin im
    Forschungsbereich Energiepolitik

    Mehr Suffizienz wagen – so gelingt Klimaschutz für alle

    Mehr Suffizienz wagen – so gelingt Klimaschutz für alle

    Suffizienz ist die Strategie des rechten Maßes für Konsum und Produktion. Technische Klimaschutzmaßnahmen allein verfehlen ohne sie ihr Ziel. Suffizienz stellt für das Industrieland Nordrhein-Westfalen eine besondere Chance und Herausforderung dar.

    Menschen sitzen auf einer großen Wiese in einem Park und schauen in den Sonnenuntergang.

    Suffizienz ist die Strategie des rechten Maßes für Konsum und Produktion. Technische Klimaschutzmaßnahmen allein verfehlen ohne sie ihr Ziel. Suffizienz stellt für das Industrieland Nordrhein-Westfalen eine besondere Chance und Herausforderung dar.

    Suffizienz hat das Potenzial, die Energiewende und die Transformation der Wirtschaft zu ermöglichen. Nach aktuellen Suffizienzszenarien kann durch eine entsprechende, politische Rahmengebung die Energienachfrage bis zur Mitte des Jahrhunderts um 14 bis 25 Prozent reduzieren. Das ist auch dringend nötig, denn der Weltklimarat IPCC [1] und der deutsche Expertenrat für Klimafragen (EKR) [2] sind sich einig: Ohne Suffizienz bzw. “Aktivitätsreduktion” ist die Einhaltung der Klimaziele gefährdet. Suffizienz ist außerdem möglich, denn im Jahr 2022 haben Verbraucher*innen, Unternehmen und die öffentliche Hand ohne ad hoc fast ein Viertel des Gasverbrauchs eingespart. [3] Es bedarf aber keiner weiteren, geo- und friedenspolitischen Katastrophen, um suffizientes Verhalten nicht nur zu ermöglichen, sondern sogar zur attraktivsten Lösung zu machen: Kopenhagen zeigt seit langem, dass eine herausragende Infrastruktur den Umstieg auf das Fahrrad zur sinnvollsten Lösung macht. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung [4] greift erste, kleinteilige Suffizienzmaßnahmen auf (z. B. im Kontext von Online-Handel und Werbung). Suffizienz sollte dabei auf keinen Fall missverstanden werden – es geht nicht darum, Bedürfnisse zu beschneiden und das Leben komplizierter zu machen, als es heute schon ist. Es geht im Gegenteil darum, einfache und (energie-)sparsame Formen zu finden, wie alltägliche Bedürfnisse wie Mobilität und Wohnen befriedigt werden können. Einschränkungen von Konsumhandlungen sollten ohnehin erst dann erfolgen, wenn attraktive Alternativen verfügbar sind.

    Suffizienz

    liegt zwischen Exzess und der Befriedigung von Grundbedürfnissen

    Am Wuppertal Institut definieren wir Suffizienz als Strategie zur Reduktion von Konsum- und Produktionsniveaus durch die Veränderungen sozialer Praktiken. Ziel ist, einerseits durch Vermeiden von Exzess und Überfluss ökologische Grenzen einzuhalten und andererseits allen Menschen die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse zu ermöglichen 

    Suffizienz ist mehr als individuelles Verhalten: die Politik setzt den Rahmen

    Ärmere Menschen leben häufig an vielbefahrenen Straßen [5] und in überbelegten Wohnungen [6]. Daher zählen sie zu den Profiteur*innen von Suffizienzpolitik, wenn diese gerecht gemacht wird. Sie profitieren, wenn sich durch suffizientes Mobilitätsverhalten das motorisierte Verkehrsaufkommen verringert und durch kluge Wohnraumpolitik [7] der Wohnraum bedürfnisorientiert verteilt wird.

    In politischen Prozessen gibt es für Suffizienz unzählige Stellschrauben, darunter zum Beispiel:

    • Große Wohnungsunternehmen in wachsenden Städten NRWs könnten eine Mindestbelegungsquote im Bestand einführen, wie es sie z. B. in Zürich gibt. [8]
    • Eine Mehrwertsteuersenkung auf pflanzliche Grundnahrungsmittel, kann die Portemonnaies der Bürger*innen entlasten.
    • Werbeverbote für klimaschädliche Produkte wie SUV und Kreuzfahrten können den Energieverbrauch und Ressourcenbedarf ebenfalls senken.

    Nordrhein-Westfalen kann Vorreiter der Suffizienzstrategie werden

    Suffizienz als politische Strategie ist in Nordrhein-Westfalen aufgrund der vergleichsweise hohen Siedlungsdichte und des Energieverbrauches besonders wichtig, um Flächen zu sparen und die Transformation zu 100 % erneuerbaren Energien zu schaffen. Die Gesellschaft in NRW kann noch viel tun, um weniger Energie zu verbrauchen – und überhaupt zu benötigen.

    Zukunftsimpuls:

    Suffizienzpolitik als Booster zum Erreichen der Klimaschutzziele

    Der aktuelle Zukunftsimpuls der Wuppertal Instituts zeigt, dass Suffizienzstrategien und -politik den Wandel bringen können – bei Konsum, Gebäuden, Verkehr, Kreislaufwirtschaft und Energie. Sie können ihn auf der Institutswebseite herunterladen.

    Aber wie kann ein sinkender Konsum mit wirtschaftlichem Erfolg kombiniert werden? In NRW gibt es dafür vielversprechende Ansatzpunkte. Vielleicht wird NRW in Zukunft “Export-Weltmeister” im Umbauen, Sanieren, Reparieren, und urbanen Produzieren? Die Kreislaufwirtschaft kann ein Einstiegspunkt in die Suffizienzdiskussion sein, denn fünf der neun Circular Economy-Strategien[9], der sogenannten R-Strategien, sind praktisch Suffizienz bzw. haben Suffizienzanteile – „Refuse“, „Rethink“, „Reduce“, „Reuse“ und „Repair”. Die räumliche Nähe von Schlüsselakteuren einer Kreislaufwirtschaft ist definitiv eine der Stärken von NRW. Die Etablierung einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft bietet das Potenzial, Suffizienz aus der “Verzichtsschublade” herauszuholen. Ein weiteres Leitbild für eine suffizienzkompatible Wirtschafts- und Produktionsweise wurde im Bergischen Städtedreieck unter dem Stichwort „Neue Urbane Produktion“ [10] entwickelt. Neue Urbane Produktion beschreibt gemeinwohlorientierte Produktionsstätten, welche Güter nutzer*innen-nah herstellen und/oder bearbeiten sowie überwiegend lokale Ressourcen und/oder Wertschöpfungsketten nutzen.

    Dr. Benjamin Best, Senior Researcher
    im Forschungsbereich Strukturwandel und Innovation

    Fußnoten

    1. IPPC (2022): „Climate Change 2022, Mitigation of Climate Change, Summary for Policymakers“, online unter: https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_SPM.pdf.
    2. Expertenrat für Klimafragen (2023): „Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023“, online unter: https://expertenrat-klima.de/content/uploads/2023/09/ERK2023_Stellungnahme-zum-Entwurf-des-Klimaschutzprogramms-2023.pdf.
    3. Ruhnau, O., Stiewe, C., Muessel, J. et al. (2023): „Natural gas savings in Germany during the 2022 energy crisis“, online unter: https://www.nature.com/articles/s41560-023-01260-5.
    4. SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP (2021): „Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP“, online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800.
    5. Umweltbundesamt (2023): „Umweltgerechtigkeit – Umwelt, Gesundheit und soziale Lage“, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/umweltgerechtigkeit-umwelt-gesundheit-soziale-lage#umweltgerechtigkeit-umwelt-gesundheit-und-soziale-lage.
    6. Eurostat (2023): „Overcrowding rate by age, sex and poverty status – total population – EU-SILC survey“, online unter: https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ILC_LVHO05A__custom_8530615/default/table?lang=en.
    7. Bierwirth A., Buschka, M. (2023): „Wohnraumsuffizienz ermöglichen“, online unter: https://nachhaltigkeitsradar.nrw/wohnraumsuffizienz-ermoeglichen.
    8. Heintze, D. (2023): „Niemand redete von Umzugszwang…“, online unter: https://chrismon.evangelisch.de/kolumnen/wohnlage/wieso-die-pflicht-zum-wohnungstausch-in-zuerich-gerecht-ist.
    9. Deutsches Institut für Normung (o. A.): „Modell der R-Strategien“, online unter: https://www.din.de/de/forschung-und-innovation/themen/circular-economy/normenrecherche/modell-der-r-strategien.
    10. „Neue Urbane Produktion“, online unter: https://www.din.de/de/forschung-und-innovation/themen/circular-economy/normenrecherche/modell-der-r-strategien.
    Kriterien für grünen Wasserstoff

    Kriterien für grünen Wasserstoff

    Mitte Februar hat die EU-Kommission zwei Delegierte Rechtsakte zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff vorgelegt. Wichtig für den nötigen Hochlauf der europäischen Wasserstoffwirtschaft ist, dass Rechtssicherheit als Basis für Investitionen geschaffen wird.

    EU Flaggen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel

    Mitte Februar hat die EU-Kommission zwei Delegierte Rechtsakte zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff vorgelegt. Wichtig für den nötigen Hochlauf der europäischen Wasserstoffwirtschaft ist, dass Rechtssicherheit als Basis für Investitionen geschaffen wird.

    Die Nutzung von grünem Wasserstoff stellt in Deutschland eine zentrale Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 dar. Viele dafür nötige Rahmenbedingungen werden aktuell auf EU-Ebene festgelegt. Am 13. Februar 2023 hat die EU-Kommission nach über einjähriger Verzögerung im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001) die finalen Vorschläge für zwei Delegierte Rechtsakte veröffentlicht. Diese Verordnungen legen fest

    1. welche Kriterien der für die Elektrolyse genutzte Strom erfüllen muss, damit der produzierte Wasserstoff und daraus hergestellte andere strombasierte Energieträger als erneuerbar gelten.
    2. nach welcher Methode die Treibhausgasemissionseinsparungen durch strombasierte erneuerbare sowie recycelte Energieträger berechnet werden (siehe auch hier für einen Überblick).

    Ausgestaltung der Kriterien abhängig vom priorisierten Ziel

    Besonders ausgiebig wurde dabei die Frage diskutiert, welches energiepolitische Ziel priorisiert werden sollte: Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft besonders effektiv zu beschleunigen, bietet sich die Lockerung der Strombezugskriterien für grünen Wasserstoff an, um mehr Projekte in die Wirtschaftlichkeit zu bringen. In der Folge ist der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft dann allerdings weniger eng an den Ausbau der erneuerbaren Energien gekoppelt: Die benötigten grünen Strommengen für die Wasserstoffproduktion erhöhen den absoluten Strombedarf. Dieser zusätzliche Strombedarf wird in Deutschland in der Regel durch nicht-erneuerbare Kraftwerke gedeckt, sodass höhere Emissionen im Stromsystem zu erwarten sind. Strengere Strombezugskriterien dagegen fördern den zusätzlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, drosseln aber voraussichtlich das Tempo des Ausbaus der Wasserstoffwirtschaft und verzögern damit wichtige Emissionseinsparungen – vor allem in der Industrie. Inwiefern der eine oder andere Weg in Summe mehr Emissionen einsparen würde, ist wissenschaftlich kaum zu fassen.

    EU-Kommission priorisiert Wasserstoffindustrie

    Die Europäische Kommission hat sich nun für die Lockerung der Strombezugskriterien entschieden und damit die Hürden, grünen Wasserstoff zu produzieren, herabgesetzt. Diese faktische Priorisierung der Wasserstoffwirtschaft gegenüber dem zusätzlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien muss allerdings aus wissenschaftlicher Sicht zwingend mit einem effektiven Monitoring flankiert werden. Stellt sich heraus, dass der für die grüne Wasserstoffproduktion benötigte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit dem Ausbau der Wasserstoffwirtschaft mithalten kann, muss die Politik nachsteuern. Der Anspruch – auch an die NRW-Landespolitik – schnell und effektiv die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten zu schaffen, steigt damit weiter.

    Rechtssicherheit für Investitionen wird benötigt

    Eine politische Entscheidung wird hier in jedem Fall dringend benötigt. Denn die fehlende Rechtssicherheit stellt auch für die nordrhein-westfälische Industrie ein Investitionshemmnis dar. Insbesondere die in NRW zahlreich vertretenen, energieintensiven Unternehmen, allen voran der Stahl- und Chemieindustrie, sind für ihre Transformation auf Wasserstoff angewiesen.
    Ob die finalen Vorschläge der EU-Kommission in Kraft treten werden oder nicht, darüber entscheiden das EU-Parlament und der Rat in den nächsten Monaten. Sie können die Vorschläge annehmen oder ablehnen – Änderungen sind nicht möglich. Wie diese Entscheidung ausfällt, ist aufgrund kontinuierlicher inhaltlicher Kritik aus den Reihen des EU-Parlaments aktuell noch unklar. Einigkeit herrscht angesichts der Dynamik des internationalen Wasserstoffhochlaufs zumindest darin, dass die EU schnellstmöglich langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundlichen Wasserstoff schaffen muss.

    Katharina Knoop, Researcherin
    im Forschungsbereich Strukturwandel und Innovation

    Referenzen

    1. Deutsche Energie-Agentur (2023): Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission veröffentlicht: Kompromiss für grünen Wasserstoff gefunden, Meldung vom 14.02.2023, online unter: https://www.dena.de/newsroom/meldungen/2023/delegierte-rechtsakte-h2-veroeffentlicht/ (zuletzt aufgerufen am 17.03.2023).
    2. Europäische Kommission (2023): Kommission legt Vorschriften für erneuerbaren Wasserstoff fest, Pressemitteilung vom 13.02.2023, online unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_594 (zuletzt aufgerufen am 17.03.2023).
    3. Kasten, P., Heinemann, C. (2019): Kein Selbstläufer: Klimaschutz und Nachhaltigkeit durch PtX – Diskussion der Anforderungen und erste Ansätze für Nachweiskriterien für eine klimafreundliche und nachhaltige Produktion von PtX-Stoffen, Impulspapier im Auftrag des BUND im Rahmen des Kopernikus-Vorhabens „P2X“, Berlin, online unter: https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Impulspapier-soz-oek-Kriterien-e-fuels.pdf (zuletzt aufgerufen am 27.03.2023).
    4. Tagesspiegel Background Energie und Klima (2023): Grüner Wasserstoff: EU-Kommission will Atomwasserstoff als grün klassifizieren, Meldung vom 14.02.2023 (kein öffentlicher Zugriff).
    5. Tagesspiegel Background Energie und Klima (2023): EU-Abgeordnete erwägen Veto gegen Wasserstoffregeln, Meldung vom 10.03.2023 (kein öffentlicher Zugriff).
    Just Transition als Akzeptanz­strategie

    Just Transition als Akzeptanz­strategie

    Ambitionierte Maßnahmen zum Klimaschutz werden in Europa spätestens seit den Protesten der sogenannten Gelbwesten in Frankreich 2018/2019 mit einem erhöhten Risiko für das Erstarken von (rechts-)populistischen Parteien und einer Sorge um die demokratische Stabilität assoziiert. Im Kern dieser wahrgenommenen Gefahr liegt eine als ungerecht empfundene Verteilung der Kosten und Nutzen anstehender Transformationen.

    Foto eines Protest der Gelbwestenbewegung in Frankreich

    Das Anerkennen bestehender Ungerechtigkeiten und eine konsequente Verfahrensgerechtigkeit durch Beteiligung und Transparenz könnten populistischen Tendenzen weniger Angriffsfläche bieten.

    In der Debatte um die sozial-ökologische Transformation werden zumeist antizipierte zukünftige Ungerechtigkeiten besprochen. Bestehende, das heißt im aktuellen System existierende und unter Umständen sogar aus diesem System entstehende, Ungerechtigkeiten werden nur selten explizit diskutiert. Eine auf Vollständigkeit bedachte Betrachtung sozial-ökologischer Transformation muss sowohl die künftigen als auch die gegenwärtigen (Un-)Gerechtigkeitswirkungen in den Blick nehmen. [1]

    recognition justice

    Wörtlich übersetzt heißt recognition justice Anerkennungs-Gerechtigkeit. Gemeint ist damit die Anerkennung von Gerechtigkeits-Wirkungen, die aus der bestehenden sozialen Struktur und sozialen Prozessen entstehen. [2]

    Das international viel diskutierte Konzept der Just Transition [2] ist ein Ansatz im Umgang mit der Frage, wie umfassende Transformationsprozesse gerecht gestaltet werden können, der sich um ein solch vollständiges Bild bemüht: Just Transition kann in Bezug auf die Zukunft sowohl ergebnisorientiert als Verteilungsgerechtigkeit, als auch im Sinne der Prozessgerechtigkeit während der Transformation verstanden werden. Mit dem Ansatz der recgonition justiced ist allerdings auch eine Analyse und Anerkennung bestehender Ungerechtigkeiten gefordert, sodass der Fokus auf besonders vulnerable Gruppen in der Gesellschaft gelegt wird.

    Multiple Gründe für Gelbwesten-Proteste

    Eine Analyse der Agora Energiewende zeigt für den Fall der Gelbwesten-Proteste, dass diese sich nicht alleine an einem erhöhten CO2-Preis entzündeten. Insbesondere die zuvor umgesetzten Reformen, die sich vor allem auf die 20 % der einkommensschwächsten Haushalte und Rentner*innen negativ auswirkten, bereiteten einen Nährboden. Die französische Ausgestaltung des CO2-Preises als Klimabeitrag ohne Rückverteilungskomponente belastete diese Bevölkerungsgruppen überproportional und wurde aus Sicht der Protestierenden ohne ihre Beteiligung vom „Präsident der Reichen“ eingeführt. [3] Letzteres korrespondiert mit einem wesentlichen Element populistischer Bewegungen, die ihr Selbstverständnis weniger über spezifische, fachpolitische Anliegen, sondern vor allem über eine Abgrenzung zu (wahrgenommenen) Eliten und deren fahrlässigen Entscheidungen generieren. [4]

    Die Gelbwesten-Bewegung ist ein Beispiel für die Bedeutung des Gerechtigkeitsbegriffs im Kontext großer Transformationsvorhaben, das in Bezug auf die Akzeptanz des anstehenden, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels in NRW lehrreich sein kann. Das Anerkennen bestehender Ungerechtigkeiten und eine konsequente Verfahrensgerechtigkeit durch Beteiligung und Transparenz, im Sinne der just transition, könnten also der Schlüssel sein, um populistischen Tendenzen bei der Gestaltung des gerechten Strukturwandels weniger Angriffsfläche zu bieten.

    Michaela Roelfes, Senior Researcherin im 
    Forschungsbereich Stadtwandel des Wuppertal Instituts

    Dr. Lukas Hermwille, Senior Researcher im Forschungsbereich
    Internationale Klimapolitik des Wuppertal Instituts

    Fußnoten

    1. Kanger, Laur und Benjamin K. Sovacool (2022): “Towards a multi-scalar and multi-horizontal framework of energy injustice: A whole systems analysis of Estonian energy transition”, in: Political Geography, Vol. 93, 102544, online unter: https://doi.org/10.1016/j.polgeo.2021.102544 (zuletzt aufgerufen am 13.01.2022).
    2. Wang, Xinxin & Kevin Lo (2021): „Just Transition: A conceptual review“, in: Energy Research & Social Sciences, Vol. 82, 102291, online unter: https://doi.org/10.1016/j.erss.2021.102291 (zuletzt aufgerufen am 10.11.2021)
    3. Agora Energiewende (2019):Die Gelbwesten-Proteste: Eine (Fehler-)Analyse der französischen CO2-Preispolitik, online unter: https://static.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2018/CO2-Steuer_FR-DE_Paper/Agora-Energiewende_Paper_CO2_ Steuer_FR-DE.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022).
    4. Huber, Robert A. et al. (2021): “Is populism a challenge to European energy and climate policy? Empirical evidence across varieties of populism“, in: Journal of European Public Policy, Vol. 28, S. 998-1017, online unter: https://doi.org/10.1080/13501763.2021.1918214 (zuletzt aufgerufen am: 10.11.2021).

    Kommentar: Keine Renaissance der Atomkraft

    Kommentar: Keine Renaissance der Atomkraft

    Derzeit wird von verschiedenster Seite in Deutschland der Ruf nach einem Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Kernenergie – zur Beschleunigung des Klimaschutzes, so die Argumentation – laut. Manfred Fischedick sagt: „Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten.“

    Portrait von Manfred Fischedick

    Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten. Kommentar von Manfred Fischedick zur Atomkraft-Debatte.

    Die mit dem kriegerischen Übergriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelöste Debatte um die Versorgungssicherheit wird von den Befürwortern der Kernenergie als weiteres Argument angeführt. Auf der europäischen Ebene hat die Einbindung der Kernenergie in die EU-Taxonomie und die damit verbundene Einordnung als nachhaltige Investitionen für große Aufmerksamkeit und Kontroversen gesorgt. Selbst wenn zentrale Fragen wie Restrisiko, ungeklärte Endlagerung und Proliferation zunächst außer Acht gelassen werden würden, dann gibt es zu jedem der drei möglichen Ansätze (Verlängerung der Laufzeit, Neubau von Kernkraftwerken und Einsatz von sogenannten Small Modular Reactors) zum Ausstieg aus dem Ausstieg jeweils handfeste wirtschaftliche und sicherheitstechnische Gegenargumente.

    Gegenargumente

    Erstens ist eine Verlängerung der Laufzeit bestehender Atomkraftwerke in Deutschland insofern unrealistisch, da eine substantielle Verlängerung, im Vergleich zum 2011 beschlossenen Ausstiegsfahrplan, zu ganz erheblichen Kosten für Ertüchtigung und gegebenenfalls sogar sicherheitstechnische Nachrüstung der Kraftwerke führen würde. [1] Darüber hinaus haben alle Kernkraftwerksbetreiber unisono signalisiert, dass sie an einer Laufzeitverlängerung keinerlei Interesse und ihre Investitionsprioritäten längst auf den Ausbau erneuerbarer Energien umgestellt haben.[2]

    Zweitens zeigt das finnische Beispiel – Olkiluoto 3 – für den Neubau von Kernkraftwerken, dass gewachsene Sicherheitsbedenken und Schwierigkeiten beim Bau nicht nur den Planungs- und Errichtungszeitraum dramatisch verlängern, sondern auch die ursprünglichen Kosten vervielfachen. [3] Ähnlich in Flamanville in Frankreich, wo die Baukosten sich gegenüber der ursprünglichen Kalkulation vermutlich versechsfachen werden.

    12,5 Jahre

    Verzögerung

    sind laut World Nuclear Industry Status Report bei aktuellen Projekten zum Bau von Atomktraftwerken im Durchschnitt zu ertwarten. #LINK#

    Drittens ist der kommerzielle Einsatz von sogenannten Small Modular Reactors, das heißt kleinen und modularen Reaktoren, bei einigen Technologieansätzen noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte entfernt und ihre sinnvolle Einsetzbarkeit grundsätzlich fraglich: Individuell betrachtet haben SMR durch das geringere radioaktive Inventar zwar einen sicherheitstechnischen Vorteil, dieser werde aber, so eine Studie für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), durch die geplante Errichtung in räumlicher Nähe zu Endverbraucher*-innen sowie die notwendige, große Anzahl an Reaktoren für eine substantielle Leistungsrealisierung aufgehoben. Und auch ihre Wirtschaftlichkeit könne nur durch den Verzicht auf die Diversität von Sicherheitssystemen erreicht werden.[4] Nicht zuletzt ist die Überwachung einer ausschließlich zivilen Nutzung des radioaktiven Materials durch die Internationale Atomenergiebehörde bei einer derartigen Dezentralisierung nicht sicherzustellen.

    Fazit

    In der Zusammenschau lässt sich festhalten: Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten. Sie ist ökonomisch alternativen Optionen – wie den erneuerbaren Energien – unterlegen, mit hohen Betriebsrisiken verbunden sowie mit einer ungeklärten Endlagerfrage und Proliferationsrisiken konfrontiert. Vor allem aber ist sie mit derart hohen Vorlaufzeiten verbunden, dass sie als Lösungsoption für den Klimaschutz zu spät käme. Im Gegenteil, wer heute die Debatte um die Kernenergie anfeuert, erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst: Das „Heilsversprechen“ läuft Gefahr dazu beizutragen, den Aufbau nachhaltiger, auf erneuerbaren Energien basierender Strukturen abzubremsen. 

    Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick
    Präsdient und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts

    Fußnoten

    1. Ludwig, Thomas (2021): Brauchen wir die Atomkraft doch länger? Kölnische Rundschau, online unter: https://www.rundschau-online.de/news/politik/rundschau-debatte-des-tages-brauchen-wir-die-atomkraft-doch-laenger– 39123478?cb=1639137591021& (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021)
    2. Flauger, Jürgen & Kathrin Witsch (2021): „Kernenergie hat sich für Deutschland erledigt“ – Warum die Energiekonzerne keine Rückkehr der Atomkraft wollen. Handelsblatt, online unter: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-kernenergie-hat-sich-fuer-deutschland-erledigt-warum-die-energiekonzerne-keine-rueckkehr-der-atomkraft-wollen/27781670.html?ticket=ST-6193505-bAuRLrPLwqEDUuems36I-cas01.example.org (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    3. Gislam, Steven (2021): After Long Delays Europe’s Largest Nuclear Reactor Gets Go-Ahead In Finland, online unter: https://industryeurope.com/sectors/energy-utilities/after-long-delays-europes-largest-nuclear-reactor-gets-go-ahead/ (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    4. Pistner, Christopf et al. (2021): Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR-Konzepten (Small Modular Reactors), online unter: https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/berichte/kt/gutachten-small-modular-reactors.pdf;jsessionid=7E81BD2EF79AC66D8A24CFD976F2A800.1_cid349?__blob=publicationFile&v=6 (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).

    Steigende Energiepreise

    Steigende Energiepreise

    Die Politik muss Maßnahmen ergreifen um die langfristige Vulnerabilität von Haushalten gegenüber steigenden Energiekosten zu reduzieren und die Wärme- und Verkehrswende vorantreiben.

    Diagramm: Entwicklung der Erdgaspreise (Neuverträge) in Cent/kWh für Haushalte in Mehrfamilienhäusern in Deutschland, Daten auf Basis der BDEW-Gaspreisanalysen

    Die Politik muss Maßnahmen ergreifen um die langfristige Vulnerabilität von Haushalten gegenüber steigenden Energiekosten zu reduzieren und die Wärme- und Verkehrswende vorantreiben.

    Die steigenden Energiepreise machen den Bürger*innen, der Politik und der Wirtschaft bereits seit Monaten Sorgen. Der Krieg in der Ukraine und die nun deutlich hervortretende Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verschärfen diese Sorgen weiterhin. Es sind insbesondere armutsgefährdete und arme Haushalte, für die steigende Treibstoff-, Heiz- und Stromkosten eine erhebliche Belastung darstellen. Bereits 2019 waren z. B. 48,3 % der armutsgefährdeten und 8 % der nicht-armutsgefährdeten Haushalte durch ihre Wohnkosten überbelastet.[1]

    Politische Sofortmaßnahmen, wie das kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Entlastungspaket [2] sowie der bereits Anfang Februar beschlossene Heizkostenzuschuss [3] können wichtige, kurzfristige Wirkungen entfalten. Aber sie reduzieren die mittel- und langfristige Vulnerabilität von Haushalten nicht. Vielmehr müssen die Wärmewende [4] und Verkehrswende [5] strukturell beschleunigt werden, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und -importen zu reduzieren und den Klimaschutz voran zu treiben. Gerade weil sich durch die aktuelle, geopolitische Situation kurzfristig negative Effekte von Energieversorgungsmaßnahmen auf die Energiewende und den Klimaschutz wahrscheinlich nicht verhindern lassen, müssen diese mittelfristig „durch ein höheres Dekarbonisierungstempo durch den Ausbau erneuerbarer Energien“ ausgeglichen werden.[6]

    Die Landesregierung NRW könnte ergänzend zu den bundespolitischen Maßnahmen in Bezug auf verhaltensbezogene Einsparungspotenziale tätig werden. Vereinzelt werden entsprechende Maßnahmen derzeit bereits diskutiert, so z. B. die Reduzierung von Heiztemperaturen. Die Landesregierung könnte die Bürger*innen bei der Anwendung solche Maßnahmen durch niedrigschwellige Informationen und konkrete Alltagsempfehlungen unterstützen. Darüber hinaus kann sie ihr eigenes Instrumentarium hinsichtlich der Schaffung von Anreizstrukturen für suffizientes Verhalten prüfen.

    Michaela Roelfes, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Fußnoten

    1. Statistisches Bundesamt (2021): Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Daten zum Indikatorenbericht 2021, online unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Nachhaltigkeitsindikatoren/Publikationen/Downloads-Nachhaltigkeit/ indikatoren-5850013219004.pdf;jsessionid=91979B6B95FDDBB2F623206D0D85A7DC.live741?__blob=publicationFile (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021)
    2. Bundesministerium der Finanzen (2022): Schnelle und spürbare Entlastungen. Pressemitteilung, online unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022).
    3. Bundesregierung (2022): Höherer Heizkostenzuschuss beschlossen, online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/heizkostenzuschuss-2002324 (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022)
    4. Thomas, Stefan et al. (2022): Heizen ohne Öl und Gas bis 2035. Ein Sofortprogramm für erneuerbare Wärme und effiziente Gebäude, online unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/Heizen%20ohne%20Öl%20und%20Gas%20bis%202035.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022).
    5. Koska, Thorsten et al. (2021): Klimapaket Autoverkehr. Mit welchen Maßnahmen der PKW-Verkehr in Deutschland auf Klimakurs kommt, online unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/20210816_gpd_klimapaket.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022)
    6. Fischedick, Manfred (2022): Energieversorgungsrisiken, Energiepreiskrise, Klimaschutzherausforderung. Wie sieht die Energieversorgung von morgen aus?, online unter: https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/7665 (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022).