Klimaschutz ist Menschenrecht

Klimaschutz ist Menschenrecht

Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

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Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

Am 09.04.2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer richtungsweisenden Entscheidung der Beschwerde der Klimaseniorinnen stattgegeben (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20). Dadurch hat die erste internationale Klimaklage Erfolg gehabt.[1] Das ist aus politischer und juristischer Sicht eine große Errungenschaft für die internationale Klimabewegung und eine Zeitenwende für die Rechtsprechung des EGMR zur Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz.

Klimawandel als Gefahr für die Gesundheit

Der EGMR bestätigte in seinem Urteil, dass unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zu Gefahren für die Gesundheit und weiteren Menschenrechten von Personen führen können.[2] Um diesen potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu begegnen, müssen Staaten also ehrgeizigere Maßnahmen ergreifen. Täten sie dies nicht, drohten Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechte werden also als argumentatives Vehikel verwendet, um mehr Klimaschutz einzufordern.[3]
Aus juristischer Perspektive ist besonders spannend, dass der EGMR dem Verein der Klimaseniorinnen mit dem Urteil eine Beschwerdebefugnis im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zugestanden hat [4], den individuellen Kläger*innen jedoch keine Opfereigenschaft nach Art. 34 EMRK [5]. Im Wesentlichen hat er hierzu ausgeführt, dass die Hürden für die individuelle Opfereigenschaft sehr hoch sind, da es einer hohen Intensität der nachteiligen Auswirkungen sowie eines dringenden Schutzbedürfnisses bedarf. Allerdings hat er anerkannt, dass ein Verein für seine Mitglieder beschwerdebefugt sein kann, um ihre menschenrechtlichen Interessen zu vertreten. Im Kern hat dies zur Folge, dass Klimaklagen für individuelle Beschwerdeführende nur unter Wahrung größerer Hürden möglich sind, Vereine zur (kollektiven) Durchsetzung von Menschenrechten im Rahmen des Klimaschutzes jedoch eine größere Bedeutung spielen dürften.

Die Rolle internationaler Gerichtsentscheide

Auch wenn Fälle, die wie die Beschwerde der Klimaseniorinnen nach Art. 46 EMRK nur die direkt am Verfahren Beteiligten binden, generieren solche Urteile für das Handeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention Orientierungswirkung [6]: Juristisch gesprochen haben sie eine Präjudizwirkung. Auch außerhalb des Europarates kann das Urteil die Entscheidungsfindung anderer internationaler Gerichte prägen, indem etwa Argumente entliehen werden.

Präjudizwirkung

hat eine gerichtliche Entscheidung, die für folgende Verfahren richtungsweisend ist.

Nationalstaaten, die nicht am Verfahren beteiligt waren, und ihre nationalen Gerichte haben keine aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erwachsene Pflicht, das Urteil des EGMR zu berücksichtigen. Manchmal erwächst diese Pflicht jedoch aus der nationalen Rechtsprechung. So auch in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, dass Entscheidungen des EGMR im Kern zu berücksichtigen sind. Im Übrigen orientieren sich viele Staaten an den Entscheidungen des EGMR, weil dieser in aller Regel auf vergangene Rechtsprechung zurückgreift, um seine Entscheidungen zu treffen.

Die Entscheidung des EGMR ist auch deshalb besonders, weil sich ein internationales Gericht erstmals intensiv mit Klimaklagen auseinandergesetzt hat. In den vergangenen Jahren haben Gerichtsverfahren, die darauf abzielen, Staaten und Unternehmen für klimabedingte Schäden und Klimaanpassungen zur Rechenschaft zu ziehen, deutlich zugenommen. In einem Bericht von UNEP wurden für 2022 in Summe 2.180 derartige Verfahren in 65 verschiedenen Jurisdiktionen identifiziert. [7]

Saúl vs. RWE in NRW

In NRW klagt sich seit 2015 der peruanische Landwirt Saúl gegen den Energiekonzern RWE durch die juristischen Instanzen. Sein Heimatdorf liegt nahe einem Berghang und läuft potenziell Gefahr, aufgrund einer zunehmenden Gletscherschmelze – die durch den Klimawandel beschleunigt wird – von einer Flutwelle erfasst zu werden. Er möchte das Unternehmen RWE dabei in die Pflicht nehmen, einen stärkeren Klimaschutz zu betreiben.
Allein die Entscheidung, dass im Rahmen des Verfahrens in die Beweisaufnahme eingetreten wurde, lässt es hervorstechen, da ein Gericht erstmals in Erwägung zieht, dass ein Unternehmen für den Klimawandel juristisch mitverantwortlich sein könnte. Zudem ist die Klage sehr innovativ, weil der rechtliche Anknüpfungspunkt § 1004 BGB ist – eine Vorschrift, die eigentlich Eigentumsstörungen in nachbarschaftlichen Verhältnissen regelt. Im hiesigen Verfahren soll sie jedoch angewandt werden, um rechtliche Verpflichtungen im Rahmen einer Art „globaler Nachbarschaft” zu erzeugen. [8]

Einfluss der Entscheidung des EGMR auf das Verfahren Saúl v. RWE

    In der Vergangenheit haben sich Gerichte auf internationaler Ebene bereits gegenseitig beeinflusst, indem Argumente aus anderen Verfahren repliziert, aufgenommen und ggf. auf die eigene Rechtsordnung angepasst angewandt wurden. [9] Gerade für Klimaklagen ist dies aufgrund ihrer globalen Bedeutung von hoher Relevanz.
    Auch wenn die beiden Verfahren strukturell anders gelagert sind, könnte das EGMR-Urteil auf das laufende Verfahren in NRW Einfluss haben: Der EGMR misst dem Klimaschutz nunmehr eine große Bedeutung zu. Zudem hat die Entscheidung in Sachen Klimaseniorinnen die überaus wichtige Verknüpfung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz hergestellt. Dies könnte auch deutsche Gerichte dazu inspirieren, bei der Ausgestaltung unternehmerischer und staatlicher Pflichten Klimaschutz ein großes Gewicht einzuräumen und in Zweifelsfällen auch Vorrang zu gewähren. Da Klimaschutz nun auch auf europäischer Ebene rechtlich eine besonders große Bedeutung spielt, könnten die deutschen Gerichte den § 1004 BGB klimafreundlich auslegen. [10] In den Niederlanden wurde beispielsweise schon im Jahre 2019 eine zivilrechtliche Klausel klimafreundlich ausgelegt. Der Beschluss des EGMR hebt die Bedeutung des Klimaschutzes auf eine neue Ebene und könnte die Entscheidungsfindung der deutschen Gerichte damit entscheidend prägen. Hinzu kommt, dass der Fall ggf. ebenfalls vor dem EGMR landen könnte – in diesem Fall dürfte der Beschluss im Fall der Klimaseniorinnen eine überragende Bedeutung für die weitere Rechtsprechung des EGMR haben.

    Fazit

    Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Beschluss des EGMR eine hohe Signalwirkung für weitere Rechtsprechung in Europa haben wird. Im NRW-Kontext könnte er für Unternehmen der Energiewirtschaft und der Industrie sehr bedeutsam sein. Im Verfahren Saúl v. RWE dürften unternehmerische Pflichten zur Begegnung des Klimaschutzes ausgelotet werden. Insofern müssten sich Unternehmen bei einem für die Klägerseite positiven Ausgang auf die Umsetzung weiterer Klimaschutzverpflichtungen vorbereiten. Saúl vs. RWE ist indes nur ein Beispiel für ein aktuelles Verfahren, auf das sich die Präjudizwirkung der erfolgreichen Klimaklage vor dem EGMR erstrecken könnte. Dies zeigt, dass eine (rechts-)wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Klimaklagen als innovatives Instrument der Klimagovernance immer wichtiger wird.

    Autor:

    Giacomo Sebis, Researcher im
    Forschungsbereich Zirkulärer Wandel

    Fußnoten

    1. Herzog, Christoph (9.4.2024): „Erste Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich“, online unter: https://www.haufe.de/sustainability/debatte/klimaklage-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte_575768_620426.html (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    2. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 574, 640online unter: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233206 (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    3. Siehe zu menschenrechtsbasierten Klimalagen: Erkardt, Felix et al. (2023): „Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der Klimaklagen#Namen, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11740/publikationen/2023-04-20_climate_change18-2023_judikative_motor_klimaschutz_1.pdf (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    4. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 525.
    5. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 535.
    6. Siehe hierzu: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (2016): „Zur innerstaatlichen Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zur Durchsetzung und Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Deutschland, Frankreich, Italien und Russland, im Vereinigten Königreich und in der Türkei“, S. 17, online unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/482672/f9ace5e6e53fc37be870a3bbccbb85ed/wd-2-104-16-pdf-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    7. UNEP (2023): Global Climate Litigation Report, online unter: https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/43008/global_climate_litigation_report_2023.pdf?sequence=3 (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    8. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://rwe.climatecase.org/de (zuletzt aufgerufen am08.07.2024).
    9. Siehe zum Austausch zwischen Gerichten: Affolder, Natasha & Dzah, Godwin (2024): The Transnational Exchange of Law Through Climate Change Litigation, in: Sindico, Francesco et al, eds, Research Handbook on Climate Change Litigation, online unter: https://commons.allard.ubc.ca/cgi/viewcontent.cgi?article=1753&context=fac_pubs (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    10. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://en.milieudefensie.nl/climate-case-shell (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).

    Junge Menschen zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Demokratie machen

    Junge Menschen zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Demokratie machen

    Janine Winkler ist Geschäftsführerin des Landesjugendrings NRW und Mitglied des NRW-Nachhaltigkeitsbeirats. Wir haben sie gefragt, was passieren muss, damit junge Menschen sich weniger Sorgen um die Zukunft machen.
    Portrait von Janine Winkler

    Jugendbeteiligung und transformative BNE können junge Menschen zu aktiven Mitgestalter*innen unserer Demokratie machen.

    Liebe Frau Winkler, es ist Ihre Aufgabe, die Interessen junger Menschen zu vertreten. Wie stellen Sie sich eine effektive Nachhaltigkeitspolitik vor, die jungen Menschen ihre Sorgen nimmt und ihr Vertrauen in demokratische Parteien erhöht?

    Junge Menschen müssen die Erfahrung machen, dass ihre Stimme im politischen Prozess gehört wird und sich selbst als aktiv Mitgestaltende darin erleben. Studien wie die SINUS-Jugendstudie 2024 zeigen, dass junge Menschen sich durch Krisen wie den Klimawandel zunehmend belastet und bedroht fühlen. Gleichzeitig schildern viele das Gefühl, nicht wirklich etwas im politischen Geschehen beitragen zu können. Eine lebendige Jugendbeteiligung, die junge Menschen und ihre Vertretungen aktiv an nachhaltigkeitspolitischen Prozessen beteiligt, kann dieser Entwicklung entgegenwirken. Wichtig ist dabei allerdings, dass junge Menschen auf Augenhöhe beteiligt und ernst genommen werden. (Das Projekt #MitmischenNRW, ein Jugendbeteiligungsformat von Germanwatch e.V. und dem Landesjugendring NRW, kann als Beispiel für Jugendbeteiligung auf NRW-Landesebene dienen).

    Wenn Sie über NRW nachdenken, wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen?

    Fast jedes fünfte Kind oder Jugendliche*r in NRW wächst in (relativer) Armut auf. Die Folge für diese jungen Menschen ist, dass sie aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen, aber auch kulturellen oder politischen Lebens ausgegrenzt werden und weniger partizipieren können.
    Auch hinsichtlich der oben angesprochenen Jugendbeteiligungsformate ist das relevant: Wenn junge Menschen beteiligt werden, ist es essenziell, dass junge Menschen aus unterschiedlicher sozialer, aber auch finanzieller und kultureller Herkunft inkludiert werden. Die soziale Demografie in NRW ist von Vielfalt geprägt – diese muss auch in der Partizipation abgebildet werden. Dafür braucht es zielgruppengerechte Ansprache und Beteiligungsformate, die niedrigschwellig gestaltet sind.

    Mehr als die Hälfte junger Menschen misstraut der Regierung.

    Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2024, in dem 18- bis 30-Jährige in Deutschland zu politischen Themen befragt wurden.

    52 % von ihnen geben an, der Regierung zu misstrauen, 45 % misstrauen dem Parlament. Ergänzend zeigt die SINUS-Jugendstudie 2024, dass junge Menschen der Politik oft zuschreiben, die aktuellen Krisen nicht lösen zu können. Wenn junge Menschen die Chance bekommen, politisch und gesellschaftlich mitzugestalten, kann ihnen das ein Gefühl der Selbstwirksamkeit geben und ein Vertrauen in die Demokratie wiederherstellen.

    In der Diskussion um die Umsetzung der integrierten Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 und auch der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie sprechen wir sehr oft über Zielkonflikte. Die potenziellen Synergien gehen dabei nicht selten unter: Wo sehen Sie Synergien zwischen Nachhaltigkeitspolitik, Jugendpolitik und Demokratieförderung?

    Neben der vorher bereits angesprochenen Jugendbeteiligung verknüpft transformative Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ebenfalls die drei Themenfelder. Der Fokus liegt auf einer Bildung, die junge Menschen befähigt, Strukturen mitzugestalten und aktiv mitzumischen. Dieser Ansatz bewegt sich weg von einem Bildungsverständnis, in dem junge Menschen lediglich als Konsument*innen oder passive Mitglieder der Gesellschaft gesehen werden. In transformativer BNE geht es darum, Nachhaltigkeit aktiv selbst mitzugestalten – sei es in politischen Prozessen oder zum Beispiel im eigenen Kirchenverein oder der eigenen Universität. Junge Menschen erfahren dadurch Selbstwirksamkeit und werden zu aktiv mitgestaltenden Bürger*innen.

    Sie sind Mitglied im NRW-Nachhaltigkeitsbeirat. Welche Rolle sehen Sie für den Beirat in der Umsetzung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitspolitik für NRW?

    Der NRW-Nachhaltigkeitsbeirat kann dank der vielfältigen Perspektiven seiner Mitglieder wertvolle Impulse in die Nachhaltigkeitspolitik geben – als Landesjugendring NRW bringen wir die Belange junger Menschen ein. Die Perspektiven, Bedarfe und Rechte dieser Zielgruppen immer wieder sichtbar zu machen und sich für diese einzusetzen – das ist der Beitrag, den der Beirat für eine ganzheitliche Nachhaltigkeitspolitik leisten kann.

    Autor*innen:

    Es handelt sich um ein schriftliches Interview.
    Die Fragen stellte Michaela Roelfes, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Zu nachhaltigem Frieden geneigt

    Zu nachhaltigem Frieden geneigt

    Menschen sind von sich aus fähig zu Frieden und Nachhaltigkeit. Aufgabe von Politik ist es, sie bei der Entfaltung dieser Fähigkeiten zu unterstützen und nachhaltigen Frieden zu ermöglichen. Aufgabe von Gesellschaft ist es, die Geschichte anders zu erzählen. 

    Wald

    Frieden braucht Nachhaltigkeit, weil zerstörte Lebensgrundlagen zu Konflikten führen. Und Nachhaltigkeit braucht Frieden, weil sie nur aus den Gesellschaften und von innen heraus von Menschen kooperativ gestaltet werden kann.

    Menschenbilder

    „Menschen sind von sich aus fähig…“?
    In der politischen Ideengeschichte wird von dem englischen Philosophen Thomas Hobbes etwas anderes erzählt.[1] Im „Naturzustand“, so führt er an, befänden sich alle Menschen im Krieg gegeneinander. Sie lebten in Furcht, stündlich gemordet und ihres Eigentums beraubt zu werden. Ohne einen starken, autoritären Staat (den Leviathan) sei ihr Leben armselig, kümmerlich und roh. Im Hobbesschen Menschenbild ist es somit Angst, die Menschen zum Frieden geneigt und bereit macht, ihre Selbstbestimmungsrechte an den Leviathan abtreten. Diese Hobbessche Idee aus dem siebzehnten Jahrhundert leuchtet bis heute und stets dann auf, wenn den Fähigkeiten von Menschen nicht vertraut und nach einer starken Macht gerufen wird.

    Zweihundertfünfzig Jahre später bietet der russische Geograf Peter Kropotkin eine andere Konzeption.[2] Er findet, Charles Darwin habe die Geschichte der Evolution nur teilweise erzählt. Es mag das Prinzip des Überlebens des Stärkeren geben. Doch es gibt auch das Prinzip der gegenseitigen Hilfe in der Tier- und Menschenwelt. Diese Geschichte handelt von Kooperation und wechselseitiger Unterstützung. Auch in der Pflanzenwelt.

    Der Philosophin Martha Nussbaum zufolge haben Menschen Fähigkeiten. Zu den menschlichen Grundfähigkeiten gehöre, in Verbundenheit mit Tieren, Pflanzen und der ganzen Natur zu leben und sie pfleglich zu behandeln. Diese menschlichen Fähigkeiten hätten ein Recht auf Entfaltung. Und Aufgabe von Politik sei es, diese Entfaltung zu ermöglichen.[3]

    “Eine gute Waldpolitik ist Friedenspolitik“ [4]

    Diesen Satz habe ich 2021 von Jörn Mothes gehört. Er hat mich so beeindruckt, dass ich bei einem späteren Treffen nachgefragt habe, was er damit meint und weshalb er das so sieht. Wald, so legt er dar, sei das Elementare, sei das, wo wir herkommen. Wald erinnere uns an das, was wirklich wichtig ist. Gute Waldpolitik gehe daher vom Elementaren aus, von Boden, von Wasser und von Luft. Bislang gelinge es politisch wie ökonomisch jedoch selten, zu den Elementen ein friedliches Verhältnis aufzubauen. Oft würden sie ausgebeutet, mit Schadstoffen belastet und damit teilweise zerstört. Doch wenn Menschen in der Lage und fähig seien, achtsam mit Natur umzugehen, so befähige sie dies auch zu einem friedlichen Zusammenleben und dazu, achtsam mit anderen Menschen zu sein.

    Dieser ökologisch-soziale Zusammenhang wird auch im aktuellen Friedensgutachten angesprochen. Sozial-ökologische Transformation könne als Friedensprojekt angesehen werden; Konfliktbewältigung und Friedenspolitik könnten den Übergang in eine nachhaltige Welt fördern. Zu Frieden gehöre der „Frieden mit der Natur“. Jörn Mothes folgend wäre „Waldpolitik“ dann zugleich ein Indikator oder Seismograph für politische Friedensfähigkeit und Unfähigkeit.

    Kriege führen zu weiteren Umweltzerstörungen und sie schwächen die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. So kommt auch das aktuelle Friedensgutachten zu dem Schluss, dass die angesichts der krisenhaften Entwicklungen selbst in eine Krise geratenen Globalen Nachhaltigkeitsziele gestützt und gestärkt werden müssten.

    „In Deutschland ergeben sich neue Zielkonflikte zwischen kurzfristigen ökonomischen und sicherheitspolitischen Entscheidungen sowie langfristen Risiken durch die komplexen Folgen des Klimawandels.“

    Friedensgutachten 2023: Noch lange kein Frieden, S.29

    Doch Frieden braucht Nachhaltigkeit, weil zerstörte Lebensgrundlagen zu Konflikten führen. Und Nachhaltigkeit braucht Frieden, weil sie nur aus den Gesellschaften und von innen heraus von Menschen kooperativ gestaltet werden kann.

    Frieden und Gerechtigkeit brauchen starke Institutionen

    Befähigung ist hier das zentrale Wort: Die gesellschaftlichen institutionellen Rahmenbedingungen – auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene – müssen Menschen zu dieser Kooperation für das Gemeinwohl befähigen. Wenn Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass kooperatives und nachhaltiges Verhalten nicht nur einfach, sondern der einfachste Weg ist, dann können zum Frieden geneigte Menschen in Frieden leben.

    Weiter ist das kritische Begleiten der Umsetzung globaler Nachhaltigkeitsziele auf der nationalen und regionalen Ebene wichtig. So enthält das Friedensziel der Agenda 2023 auf der Globalen Ebene die Förderung von Integration und sozialem Zusammenhalt. Doch dieser Aspekt ist auf dem Weg zur nationalen Umsetzungsebene verloren gegangen und ist bislang auch auf der regionalen Ebene in Nordrhein-Westfalen wenig verankert. Integration und die Förderung von sozialem Zusammenhalt finden derzeit eher auf der lokalen und der Quartiersebene in Form gemeinschaftlicher Gärten oder gegenseitiger Nachbarschaftshilfe statt.

    Auf regionaler und nationaler Ebene werden jedoch sicherheitspolitische Aspekte und Kontrolle hervorgehoben. Sozialpolitische Aspekte und Kooperation werden hingegen vernachlässigt. Menschen aber sind von sich aus fähig zu gegenseitiger Hilfe und nachhaltigem Frieden. Werden sie darin unterstützt, so unterstützt dies auch die Umsetzung des Nachhaltigkeitszieles.

    Uta von Winterfeld, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Strukturwandel und Innovation

    Fußnoten

    1. Hobbes, Thomas (1980 [1651]): „Leviathan“ Stuttgart: Reclam.
    2. Kroptokin, Peter (2021 [1902]): „Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt“, Aschaffenburg: Alibri.
    3. Nussbaum, Martha C. (1998): „Menschliches Tun und soziale Gerechtigkeit. Zur Verteidigung des aristotelischen Essentialismus“, in: Hilmer Steinfath (Hg.), 1998: Was ist ein gutes Leben? Suhrkamp, Frankfurt/M., S.196-234. Übersetzung Max Looser. Hier: S. 206.
    4. So hat es Jörn Mothes, Friedensaktivist, Waldexperte und Politiker auf einem Waldsalon 2021 formuliert. Er leitet heute die Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Forsten im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

    Zeitenwende einer alternden Demokratie – ein Denkanstoß

    Zeitenwende einer alternden Demokratie – ein Denkanstoß

    Die demografische Entwicklung europäischer Gesellschaften bedeutet für heute und die Zukunft, dass immer mehr ältere Menschen Politik gestalten, von deren Auswirkungen vor allem jüngere Menschen länger betroffen sein werden. Braucht die repräsentative Demokratie eine neue Stimmgewichtung?

    Die demografische Entwicklung europäischer Gesellschaften bedeutet für heute und die Zukunft, dass immer mehr ältere Menschen Politik gestalten, von deren Auswirkungen vor allem jüngere Menschen länger betroffen sein werden. Braucht die repräsentative Demokratie eine neue Stimmgewichtung?

    „Der Jugend gehört die Zukunft, den Alten die Vergangenheit und dem Weisen der Augenblick“ schrieb der deutsche Schriftsteller Stephan Sarek im Jahr 1957. Der große Anteil an jungen Menschen, die sich in der Klima- und Umweltgerechtigkeitsbewegung engagieren, sowie unterschiedliche Jugendbefragungen zeigen deutlich: Die eigene Zukunft beschäftigt die jungen Menschen sehr.[1] Und die Zukunft bereitet den jungen Menschen zunehmend Sorge. Laut einer aktuellen Jugendstudie der TUI-Stiftung aus dem Jahr 2023 nehmen über die Hälfte der 7.085 befragten Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren an, dass es ihnen schlechter gehen wird, als noch ihren Eltern.[2] Gleichzeitig fanden Wissenschaftler*innen jüngst heraus, dass die Lebenszufriedenheit der Jugendlichen nicht mit dem gesamtwirtschaftlichen monetären Wohlstand einer Gesellschaft steigt. Sogar das Gegenteil ist der Fall.[3] Dies spiegelt sich in den wahlentscheidenden Themen:
    Während die Jüngeren vor allem Umwelt, Klima, soziale Sicherheit priorisieren, sind es bei der Altersgruppe über 70 Jahre vor allem Wirtschaft, Arbeit und soziale Sicherheit.[4] 

     

    Wer trifft Entscheidungen und wer lebt mit ihren Folgen?

    Die Bevölkerung altert, das trifft auf die EU, Deutschland und NRW gleichermaßen zu. Während Menschen immer älter werden und länger gesund und fit bleiben, wird die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sowie der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) zurück gehen.[5] Mit dieser gesellschaftlichen Alterung steigt in einer repräsentativen Demokratie das politische Gewicht der Älteren. Verstärkend kommt hinzu, dass die Wahlbeteiligung gerade in der Gruppe der über-65-Jährigen besonders hoch ist.[6] Das bedeutet letztlich, dass immer mehr ältere Menschen Politik gestalten, von deren Auswirkungen vor allem die jüngeren Menschen betroffen sein werden.

    Ein Drittel der EU-Bevölkerung

    könnte im Jahr 2100 über 65 Jahre alt sein.


    2022 waren knapp 20 % der EU-Bevölkerung über 65 Jahre alt, 1950 lag dieser Anteil noch bei 8 % und 1990 bei 12,7 %. Die demografischen Entwicklungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten zeigen also deutlich eine Alterung der Gesellschaft.[7]Auch in NRW wird sich dieser Trend fortsetzen: Im Jahr 2050 könnte
    das durchschnittliche Alter der Bevölkerung bei 46,2 Jahren liegen (2021: 44,3 Jahre, 2011: 43,6 Jahre[8])

     

    Intragenerationale Gerechtigkeit ist ein entscheidendes Prinzip

    In der Demokratie gilt die Regel: Wer vom politischen Handeln betroffen ist, soll in die politischen Entscheidungen einbezogen werden.[9] Wenn die Älteren die politische Entscheidungsfindung maßgeblich beeinflussen und diejenigen, die es heute und vor allem auch in ferner Zukunft betrifft, kaum Einfluss haben, kann man fragen: Ist es gerecht, wenn die jüngere Generation an Wähler*innen mit den langfristigen Folgen der Entscheidungen von heute leben müssen, die überwiegend von der älteren Wahlgeneration getroffen werden? 

    #MitmischenNRW

    = echte Jugendbeteiligung, die gesehen, gehört und
    von Entscheidungsträger:innen ernst genommen wird.


    Im Rahmen eines Projekts von Germanwatch und Landesjungendring haben Bürger*innen NRWs zwischen 16 und 26 Jahren “Jugendforderungen zur Überarbeitung der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie” ausgearbeitet und zur 9. NRW-Nachhaltigkeitstagung am 11.09.2023 an die Landesregierung NRW übergeben.

     

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2021 mit seinem Klimabeschluss neue Maßstäbe gesetzt: Klimaneutralität bekommt Verfassungsrang und rechtzeitiger Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Das Bundesverfassungsgericht betont, einer Generation darf nicht zugestanden werden, unter vergleichsweiser milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit den folgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Ließe sich dieses Prinzip in unserem politischen System stärker verankern? Bräuchte eine alternde und schrumpfende Gesellschaft, die heute im Schnitt drei Erden verbraucht [10], ein Stimmgewichtungsschema, welches diese sich verändernden Relationen mit bedenkt? Ein erster Schritt wäre sicherlich auch in NRW, wie im Koalitionsvertrag (2022-2027) vorgesehen, das Wahlalter bei Landtagswahlen von 18 Jahren auf 16 zu senken. Das könnte zudem die in NRW seit Jahren zu beobachtende schrumpfende Wahlbeteiligung von zuletzt 55,5% [11]wieder erhöhen, wenn es die Politik zudem schafft, die Themen junger Menschen zu adressieren.

    Mona Treude, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Gastautor: Stefan Rostock,
    Bereichsleiter Bildung für nachhaltige Entwicklung bei Germanwatch
    & NRW-Fachpromotor für Klima & Entwicklung

    Fußnoten

    1. Umweltbundesamt. (2020). Zukunft? Jugend fragen! (S. 1–47). https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/zukunft_jugend_fragen_broschuere_bf.pdf 
    2. Bertelsmann Stiftung. (2018). Bürgerbeteiligung, Volksabstimmungen, Parlamentsentscheidungen. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Buergerbeteiligung_Volksabstimmungen_Parlamentsentscheidungen.pdf (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023)
    3. Rudolf, R., & Bethmann, D. (2023). The Paradox of Wealthy Nations’ Low Adolescent Life Satisfaction. Journal of Happiness Studies, 24(1), 79–105. https://doi.org/10.1007/s10902-022-00595-2 
    4. “Wahlverhalten nach Altersgruppen”. (2021, September 26). https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2021-09-26-BT-DE/charts/umfrage-alter/chart_875440.shtml (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023) und “Welche Themen entscheiden die Wahl?” (2021, September 26). https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2021-09-26-BT-DE/umfrage-wahlentscheidend.shtml (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023).
    5. IT NRW (2022). Bevölkerungsentwicklung 2021 bis 2070 nach Altersgruppen am 1. Januar. https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/bevoelkerungsentwicklung-nach-altersgruppen-am-1-januar-324  (zuletzt aufgerufen am 14.09.2023).
    6. European Parliament. Directorate General for Parliamentary Research Services. (2022). Demografischer Ausblick für die Europäische Union 2022. Publications Office. https://data.europa.eu/doi/10.2861/692156 (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023).
    7. European Parliament. Directorate General for Parliamentary Research Services. (2022). Demografischer Ausblick für die Europäische Union 2022. Publications Office. https://data.europa.eu/doi/10.2861/692156 (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023).
    8. Statista (2023): Durchschnittsalter der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen bis 2021. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1094133/umfrage/durchschnittsalter-der-bevoelkerung-in-nordrhein-westfalen/ (zuletzt aufgerufen am 14.09.2023).
    9.  Bertelsmann Stiftung (2018). Bürgerbeteiligung, Volksabstimmungen, Parlamentsentscheidungen. Empfehlungen und Praxisbeispiele für ein gutes Zusammenspiel in der Vielfältigen Demokratie. Allianz Vielfältige Demokratie. https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Buergerbeteiligung_Volksabstimmungen_Parlamentsentscheidungen.pdf (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023).
    10. MUNV NRW, (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. (2023, August 1). Zahl der Woche: Hoher ökologischer Fußabruck durch Ressourcenverbrauch. https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/zahl-der-woche-hoher-oekologischer-fussabdruck-durch-ressourcenverbrauch-1690874143 (zuletzt aufgerufen am 04.09.2023).
    11. Statista (2023): Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen bis 2022. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3176/umfrage/wahlbeteiligung-bei-den-landtagswahlen-in-nordrhein-westfalen-seit-1950/ (zuletzt aufgerufen am 14.9.2023)
    Quo vadis Klima­­gerechtig­keits­­bewegung?

    Quo vadis Klima­­gerechtig­keits­­bewegung?

    Ungeduld und Unzufriedenheit engagierter Personen in der Umwelt- und Klimagerechtigkeitsbewegung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Politik sollte genau auf die Ursachen dieser Unzufriedenheit schauen.

    die Zeit läuft ab

    Ungeduld und Unzufriedenheit engagierter Personen in der Umwelt- und Klimagerechtigkeitsbewegung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Politik sollte genau auf die Ursachen dieser Unzufriedenheit schauen.

    Unter Slogans wie „system change, not climate change“, aber auch dem aus aktuellem Anlass häufig zu hörenden „never trust a COP“ machen gerade die jungen Aktivist*innen einen zunehmenden Vertrauensverlust in politische Prozesse und die Exekutive deutlich.

    Dies ist auch im Rheinischen Revier immer wieder und zuletzt zunehmend zu beobachten, wo im politischen Konflikt um die Tagebauerweiterung und den Erhalt der Dörfer vermehrt „Aktionen zivilen Ungehorsams“ durchgeführt werden. Im November 2021 wurde die Debatte um die mögliche Radikalisierung der Umwelt- und Klimagerechtigkeitsbewegung nicht zuletzt durch ein Spiegel-Interview des Mitgründers des Aktionsbündnisses Ende Gelände Tadzio Müller verschärft, das unter dem Titel „Wer Klimaschutz verhindert, schafft die grüne RAF“ veröffentlicht wurde. (1)

     

    52%

    assoziieren mit dem Begriff „Politik“ Negatives

    Auf die Frage „Was geht dir durch den Kopf, wenn du an Politik denkst?“ beinhalten die Antworten von 52 % aller befragten 14- bis 17-jährigen Jugendlichen im Rahmen der SINUS-Studie 2021 negative Bezüge, wie zum Beispiel Krieg, Klimakatastrophe oder grundsätzliche Problemlösungsdefizite.

    Politolog*innen und Extremismusforscher*innen halten es für möglich, dass sich einzelne Aktivist* innen radikalisieren – vor allem in Anbetracht der zunehmenden Resignation und Zeitnot im Kampf gegen die Klimakrise. (2) Insbesondere der Schulterschluss zwischen der Klimabewegung und anderen kapitalismuskritischen, teilweise radikaleren Gruppen, wird durch die Extremismusforschung beobachtet. (3) Tatsächlich klärt auch eine Rechtshilfebroschüre über mögliche Straftatbestände im Rahmen von Aktionen zivilen Ungehorsams auf. (4)

    Aktionskonsens schließt Gefährung von Menschen aus

    Allerdings sind die bekanntesten Gruppierungen aus der Klimabewegung – Extinction Rebellion, Ende Gelände und Fridays for Future – bisher vor allem durch gewaltfreie und friedliche Protestaktionen aufgefallen. Vor allem aber schließen die Aktivist*innen in ihrem Aktionskonsens die Gefährdung von Menschen durch ihre Protestformen explizit und kategorisch aus. (5) Die SINUS-Jugendstudie von 2020 zeigte allerdings deutlich, dass das Problem über diese Bewegungen hinaus geht: Mit dem Begriff „Politik“ assoziieren die befragten Jugendlichen vor allem Politikverdrossenheit, Desinteresse und ein Ohnmachtsgefühl. (6) Die Politik sollte genau auf die Ursachen dieser Unzufriedenheit schauen, die für die in der Umwelt- und Klimagerechtigkeitsbewegung Aktiven vor allem in der Umsetzungs- und Ambitionslücke beim Klimaschutz zu finden sind. (7) Sollte dieser Vertrauensverlust in die Politik sich fortsetzen, sind weitere Konflikte vorprogrammiert.

    Julia Merkelbach, Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Michaela Roelfes, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Fußnoten

    1. Spiegel (2021): Tadzio Müller: “Wer Klimaschutz verhindert, schafft die grüne RAF”, online unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/tadzio-mueller-wer-klimaschutz-verhindert-schafft-die-gruene-raf-a-5e42de95-eaf2-4bc1- ab23-45dfb0d2db89 (zuletzt aufgerufen am 15.12.2021).
    2. Hansen, Hendrik und Armin Pfahl-Traughber (2021): Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung 2019/2020 (I). Schriften zu Extremismus- und Terrorismusforschung Bd. 15. Brühl, online unter: https://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/2_Zentralbereich/20_Referat_W/Publikationen/20_Schriften_Extremismus_Terrorismusforschung/band_15.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (zuletzt aufgerufen am 15.12.2021).
    3. Corry, Olaf und Davir Reiner (2021): „Protests and policies: How radical social movements engage with Climate Policy dilemmas“, in: Sociology, Vol. 55 (1), S. 197-217, online unter: https://doi.org/10.1177%2F0038038520943107 (zuletzt aufgerufen am 09.11.2021).
    4. Ende Gelände (2020): Rechtshilfebroschüre für Aktionen in NRW, online unter: https://www.ende-gelaende.org/wp-content/uploads/2020/09/rechtsbroschuere_nrw_sep2020.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022).
    5. Weitere Informationen zum Aktionskonsens der unterschiedlichen Gruppen finden Sie auf folgenden Websiten: Extinction Rebellion , Ende Gelände und Fridays for Future
    6. 3 Calmbach, Marc et al. (2020): SINUS Jugendstudie 2020 – Wie ticken Jugendliche?, online unter: https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/311857/sinus-jugendstudie-2020-wie-ticken-jugendliche (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021)
    7. Radikalisierungspotenziale lassen sich selbstverständlich nicht nur bei den Umwelt- und Klimagerechtigkeitsbewegungen vermuten. Antizipierte, wahrgenommene oder tatsächliche Belastungen von Haushalten durch ambitionierte Klimaschutzpolitik können ebenfalls zu intensiven Protesten führen (siehe auch „Just Transition als Akzeptanzstrategie?“)
    Neue Allianzen für Nachhaltigkeit­politik

    Neue Allianzen für Nachhaltigkeit­politik

    Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass die Zielen der nachhaltigen Entwicklung in Wechselwirkungen zueinander stehen. Es bedarf daher einer integrierten Nachhaltigkeitspolitik.

    1,5 Grad

    Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass die Zielen der nachhaltigen Entwicklung in Wechselwirkungen zueinander stehen. Es bedarf daher einer integrierten Nachhaltigkeitspolitik.

    Wissenschaftliche Untersuchungen zur Agenda 2030 und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zeigen deutlich die Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielen. Dabei können nur wenige grundsätzliche Zusammenhänge wissenschaftlich gesichert belegt werden. Einzelne Klimaschutzmaßnahmen können z. B. negative Auswirkungen auf andere Ziele der Nachhaltigkeit haben, aber ein erfolgreicher Klimaschutz ist notwendig, um die Erreichung aller anderen Ziele überhaupt möglich zu machen. Weltweit gibt es außerdem bereits heute gute Beispiele für sorgfältig gestaltete Maßnahmen und Instrumente des Klimaschutzes, die gleichzeitig positive Effekte auf die Verbesserung von Lebensumständen und gleichwertige Lebensverhältnisse haben.[1]

    Co-Benefits oder multiple benefits

    Werden die Ziele der nachhaltigen Entwicklung als Ziele der menschlichen Bedürfnisdeckung betrachtet, dann ist die Suche nach geeigneten Maßnahmen die Suche nach geeigneten „Bedürfnisdeckern“. Gemeint sind damit Maßnahmen und Instrumente, die in ihrer Wirkung entweder gleich mehrere menschliche Bedürfnisse auf einmal befriedigen – z. B. Fahrradverkehrsförderung als klimafreundliche und gesundheitsfördernde Mobilitätsform – und daher besonders erstrebenswert sind. Diese Maßnahmen oftmals auch mit den Begriffen co-benefits oder multiple benefits diskutiert.

    Oder es sind solche Maßnahmen gemeint, die zwar nur ein einzelnes Bedürfnis befriedigen, aber keine negativen Auswirkungen auf die Deckung weiterer Bedürfnisse haben – z. B. kostenfreie Schulessen als soziale Transferleistung.[2]

    „Silos“ müssen überwunden werden

    Die vorausschauende Identifikation potenzieller Zielkonflikte, vor allem aber die Suche nach synergetischen Bedürfnisdeckern erfordert ein integriertes Politikverständnis und die Überwindung der fachlichen bzw. Ressort-Silos – in der Exekutiven wie auch bei den Interessensvertretungen. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts hat daher untersucht, unter welchen Bedingungen und in welcher Form es Raum für „neue Allianzen“ im Kontext der Nachhaltigkeitspolitik gibt. Unter anderem seien für eine integrierende Nachhaltigkeitspolitik Austauschformate und Netzwerke wesentlich, bei denen die unterschiedlichen Interessensgruppen am Tisch sitzen. Vor allem gelte es jedoch ko-kreative Ansätze der Politikgestaltung zu entwickeln, deren Zielsetzung keine ex-post Akzeptanz bereits entwickelter Maßnahmen, sondern eine ex-ante Einbeziehung möglichst aller Interessengruppen sei.[3]

    Michaela Roelfes, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Fußnoten

    1. Lamb, William F. et al. (2020): „What are the social outcomes of climate policies? A systematic map and review of the ex-post literature“, in: Environmental Research Letters, Vol. 15, 11306, online unter: https://doi.org/10.1088/1748-9326/abc11f (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    2. Bohnenberger, Katharina et al. (2021): Die Vertretung ökologischer Interessen in der Sozialpolitik: Konflikt oder Kooperationspotenzial in einer Transformation zur Nachhaltigkeit“, in: Zeitschrift für Sozialreform, Vol. 67(2), S. 89-121, online unter: https://doi.org/10.1515/zsr-2021-0004 (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    3. Sharp, Helen et al. (2020): „Neue Allianzen für sozial-ökologische Transformationen“, Umweltbundesamt, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/neue_allianzen_fuer_sozial-oekologische_transformationen.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    Kommentar: Keine Renaissance der Atomkraft

    Kommentar: Keine Renaissance der Atomkraft

    Derzeit wird von verschiedenster Seite in Deutschland der Ruf nach einem Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Kernenergie – zur Beschleunigung des Klimaschutzes, so die Argumentation – laut. Manfred Fischedick sagt: „Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten.“

    Portrait von Manfred Fischedick

    Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten. Kommentar von Manfred Fischedick zur Atomkraft-Debatte.

    Die mit dem kriegerischen Übergriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelöste Debatte um die Versorgungssicherheit wird von den Befürwortern der Kernenergie als weiteres Argument angeführt. Auf der europäischen Ebene hat die Einbindung der Kernenergie in die EU-Taxonomie und die damit verbundene Einordnung als nachhaltige Investitionen für große Aufmerksamkeit und Kontroversen gesorgt. Selbst wenn zentrale Fragen wie Restrisiko, ungeklärte Endlagerung und Proliferation zunächst außer Acht gelassen werden würden, dann gibt es zu jedem der drei möglichen Ansätze (Verlängerung der Laufzeit, Neubau von Kernkraftwerken und Einsatz von sogenannten Small Modular Reactors) zum Ausstieg aus dem Ausstieg jeweils handfeste wirtschaftliche und sicherheitstechnische Gegenargumente.

    Gegenargumente

    Erstens ist eine Verlängerung der Laufzeit bestehender Atomkraftwerke in Deutschland insofern unrealistisch, da eine substantielle Verlängerung, im Vergleich zum 2011 beschlossenen Ausstiegsfahrplan, zu ganz erheblichen Kosten für Ertüchtigung und gegebenenfalls sogar sicherheitstechnische Nachrüstung der Kraftwerke führen würde. [1] Darüber hinaus haben alle Kernkraftwerksbetreiber unisono signalisiert, dass sie an einer Laufzeitverlängerung keinerlei Interesse und ihre Investitionsprioritäten längst auf den Ausbau erneuerbarer Energien umgestellt haben.[2]

    Zweitens zeigt das finnische Beispiel – Olkiluoto 3 – für den Neubau von Kernkraftwerken, dass gewachsene Sicherheitsbedenken und Schwierigkeiten beim Bau nicht nur den Planungs- und Errichtungszeitraum dramatisch verlängern, sondern auch die ursprünglichen Kosten vervielfachen. [3] Ähnlich in Flamanville in Frankreich, wo die Baukosten sich gegenüber der ursprünglichen Kalkulation vermutlich versechsfachen werden.

    12,5 Jahre

    Verzögerung

    sind laut World Nuclear Industry Status Report bei aktuellen Projekten zum Bau von Atomktraftwerken im Durchschnitt zu ertwarten. #LINK#

    Drittens ist der kommerzielle Einsatz von sogenannten Small Modular Reactors, das heißt kleinen und modularen Reaktoren, bei einigen Technologieansätzen noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte entfernt und ihre sinnvolle Einsetzbarkeit grundsätzlich fraglich: Individuell betrachtet haben SMR durch das geringere radioaktive Inventar zwar einen sicherheitstechnischen Vorteil, dieser werde aber, so eine Studie für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), durch die geplante Errichtung in räumlicher Nähe zu Endverbraucher*-innen sowie die notwendige, große Anzahl an Reaktoren für eine substantielle Leistungsrealisierung aufgehoben. Und auch ihre Wirtschaftlichkeit könne nur durch den Verzicht auf die Diversität von Sicherheitssystemen erreicht werden.[4] Nicht zuletzt ist die Überwachung einer ausschließlich zivilen Nutzung des radioaktiven Materials durch die Internationale Atomenergiebehörde bei einer derartigen Dezentralisierung nicht sicherzustellen.

    Fazit

    In der Zusammenschau lässt sich festhalten: Die Kernenergie kann aus heutiger Sicht keinen substantiellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten. Sie ist ökonomisch alternativen Optionen – wie den erneuerbaren Energien – unterlegen, mit hohen Betriebsrisiken verbunden sowie mit einer ungeklärten Endlagerfrage und Proliferationsrisiken konfrontiert. Vor allem aber ist sie mit derart hohen Vorlaufzeiten verbunden, dass sie als Lösungsoption für den Klimaschutz zu spät käme. Im Gegenteil, wer heute die Debatte um die Kernenergie anfeuert, erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst: Das „Heilsversprechen“ läuft Gefahr dazu beizutragen, den Aufbau nachhaltiger, auf erneuerbaren Energien basierender Strukturen abzubremsen. 

    Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick
    Präsdient und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts

    Fußnoten

    1. Ludwig, Thomas (2021): Brauchen wir die Atomkraft doch länger? Kölnische Rundschau, online unter: https://www.rundschau-online.de/news/politik/rundschau-debatte-des-tages-brauchen-wir-die-atomkraft-doch-laenger– 39123478?cb=1639137591021& (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021)
    2. Flauger, Jürgen & Kathrin Witsch (2021): „Kernenergie hat sich für Deutschland erledigt“ – Warum die Energiekonzerne keine Rückkehr der Atomkraft wollen. Handelsblatt, online unter: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-kernenergie-hat-sich-fuer-deutschland-erledigt-warum-die-energiekonzerne-keine-rueckkehr-der-atomkraft-wollen/27781670.html?ticket=ST-6193505-bAuRLrPLwqEDUuems36I-cas01.example.org (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    3. Gislam, Steven (2021): After Long Delays Europe’s Largest Nuclear Reactor Gets Go-Ahead In Finland, online unter: https://industryeurope.com/sectors/energy-utilities/after-long-delays-europes-largest-nuclear-reactor-gets-go-ahead/ (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    4. Pistner, Christopf et al. (2021): Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR-Konzepten (Small Modular Reactors), online unter: https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/berichte/kt/gutachten-small-modular-reactors.pdf;jsessionid=7E81BD2EF79AC66D8A24CFD976F2A800.1_cid349?__blob=publicationFile&v=6 (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).