Klimaschutz ist Menschenrecht

Klimaschutz ist Menschenrecht

Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

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Die Präjudizwirkung der Entscheidung über die Klage der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht zu unterschätzen und könnte gerade für Unternehmen der Energiewirtschaft und Industrie bedeutsam sein.

Am 09.04.2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer richtungsweisenden Entscheidung der Beschwerde der Klimaseniorinnen stattgegeben (Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20). Dadurch hat die erste internationale Klimaklage Erfolg gehabt.[1] Das ist aus politischer und juristischer Sicht eine große Errungenschaft für die internationale Klimabewegung und eine Zeitenwende für die Rechtsprechung des EGMR zur Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz.

Klimawandel als Gefahr für die Gesundheit

Der EGMR bestätigte in seinem Urteil, dass unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zu Gefahren für die Gesundheit und weiteren Menschenrechten von Personen führen können.[2] Um diesen potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu begegnen, müssen Staaten also ehrgeizigere Maßnahmen ergreifen. Täten sie dies nicht, drohten Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechte werden also als argumentatives Vehikel verwendet, um mehr Klimaschutz einzufordern.[3]
Aus juristischer Perspektive ist besonders spannend, dass der EGMR dem Verein der Klimaseniorinnen mit dem Urteil eine Beschwerdebefugnis im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zugestanden hat [4], den individuellen Kläger*innen jedoch keine Opfereigenschaft nach Art. 34 EMRK [5]. Im Wesentlichen hat er hierzu ausgeführt, dass die Hürden für die individuelle Opfereigenschaft sehr hoch sind, da es einer hohen Intensität der nachteiligen Auswirkungen sowie eines dringenden Schutzbedürfnisses bedarf. Allerdings hat er anerkannt, dass ein Verein für seine Mitglieder beschwerdebefugt sein kann, um ihre menschenrechtlichen Interessen zu vertreten. Im Kern hat dies zur Folge, dass Klimaklagen für individuelle Beschwerdeführende nur unter Wahrung größerer Hürden möglich sind, Vereine zur (kollektiven) Durchsetzung von Menschenrechten im Rahmen des Klimaschutzes jedoch eine größere Bedeutung spielen dürften.

Die Rolle internationaler Gerichtsentscheide

Auch wenn Fälle, die wie die Beschwerde der Klimaseniorinnen nach Art. 46 EMRK nur die direkt am Verfahren Beteiligten binden, generieren solche Urteile für das Handeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention Orientierungswirkung [6]: Juristisch gesprochen haben sie eine Präjudizwirkung. Auch außerhalb des Europarates kann das Urteil die Entscheidungsfindung anderer internationaler Gerichte prägen, indem etwa Argumente entliehen werden.

Präjudizwirkung

hat eine gerichtliche Entscheidung, die für folgende Verfahren richtungsweisend ist.

Nationalstaaten, die nicht am Verfahren beteiligt waren, und ihre nationalen Gerichte haben keine aus der Europäischen Menschenrechtskonvention erwachsene Pflicht, das Urteil des EGMR zu berücksichtigen. Manchmal erwächst diese Pflicht jedoch aus der nationalen Rechtsprechung. So auch in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung hervorgehoben hat, dass Entscheidungen des EGMR im Kern zu berücksichtigen sind. Im Übrigen orientieren sich viele Staaten an den Entscheidungen des EGMR, weil dieser in aller Regel auf vergangene Rechtsprechung zurückgreift, um seine Entscheidungen zu treffen.

Die Entscheidung des EGMR ist auch deshalb besonders, weil sich ein internationales Gericht erstmals intensiv mit Klimaklagen auseinandergesetzt hat. In den vergangenen Jahren haben Gerichtsverfahren, die darauf abzielen, Staaten und Unternehmen für klimabedingte Schäden und Klimaanpassungen zur Rechenschaft zu ziehen, deutlich zugenommen. In einem Bericht von UNEP wurden für 2022 in Summe 2.180 derartige Verfahren in 65 verschiedenen Jurisdiktionen identifiziert. [7]

Saúl vs. RWE in NRW

In NRW klagt sich seit 2015 der peruanische Landwirt Saúl gegen den Energiekonzern RWE durch die juristischen Instanzen. Sein Heimatdorf liegt nahe einem Berghang und läuft potenziell Gefahr, aufgrund einer zunehmenden Gletscherschmelze – die durch den Klimawandel beschleunigt wird – von einer Flutwelle erfasst zu werden. Er möchte das Unternehmen RWE dabei in die Pflicht nehmen, einen stärkeren Klimaschutz zu betreiben.
Allein die Entscheidung, dass im Rahmen des Verfahrens in die Beweisaufnahme eingetreten wurde, lässt es hervorstechen, da ein Gericht erstmals in Erwägung zieht, dass ein Unternehmen für den Klimawandel juristisch mitverantwortlich sein könnte. Zudem ist die Klage sehr innovativ, weil der rechtliche Anknüpfungspunkt § 1004 BGB ist – eine Vorschrift, die eigentlich Eigentumsstörungen in nachbarschaftlichen Verhältnissen regelt. Im hiesigen Verfahren soll sie jedoch angewandt werden, um rechtliche Verpflichtungen im Rahmen einer Art „globaler Nachbarschaft” zu erzeugen. [8]

Einfluss der Entscheidung des EGMR auf das Verfahren Saúl v. RWE

    In der Vergangenheit haben sich Gerichte auf internationaler Ebene bereits gegenseitig beeinflusst, indem Argumente aus anderen Verfahren repliziert, aufgenommen und ggf. auf die eigene Rechtsordnung angepasst angewandt wurden. [9] Gerade für Klimaklagen ist dies aufgrund ihrer globalen Bedeutung von hoher Relevanz.
    Auch wenn die beiden Verfahren strukturell anders gelagert sind, könnte das EGMR-Urteil auf das laufende Verfahren in NRW Einfluss haben: Der EGMR misst dem Klimaschutz nunmehr eine große Bedeutung zu. Zudem hat die Entscheidung in Sachen Klimaseniorinnen die überaus wichtige Verknüpfung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz hergestellt. Dies könnte auch deutsche Gerichte dazu inspirieren, bei der Ausgestaltung unternehmerischer und staatlicher Pflichten Klimaschutz ein großes Gewicht einzuräumen und in Zweifelsfällen auch Vorrang zu gewähren. Da Klimaschutz nun auch auf europäischer Ebene rechtlich eine besonders große Bedeutung spielt, könnten die deutschen Gerichte den § 1004 BGB klimafreundlich auslegen. [10] In den Niederlanden wurde beispielsweise schon im Jahre 2019 eine zivilrechtliche Klausel klimafreundlich ausgelegt. Der Beschluss des EGMR hebt die Bedeutung des Klimaschutzes auf eine neue Ebene und könnte die Entscheidungsfindung der deutschen Gerichte damit entscheidend prägen. Hinzu kommt, dass der Fall ggf. ebenfalls vor dem EGMR landen könnte – in diesem Fall dürfte der Beschluss im Fall der Klimaseniorinnen eine überragende Bedeutung für die weitere Rechtsprechung des EGMR haben.

    Fazit

    Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Beschluss des EGMR eine hohe Signalwirkung für weitere Rechtsprechung in Europa haben wird. Im NRW-Kontext könnte er für Unternehmen der Energiewirtschaft und der Industrie sehr bedeutsam sein. Im Verfahren Saúl v. RWE dürften unternehmerische Pflichten zur Begegnung des Klimaschutzes ausgelotet werden. Insofern müssten sich Unternehmen bei einem für die Klägerseite positiven Ausgang auf die Umsetzung weiterer Klimaschutzverpflichtungen vorbereiten. Saúl vs. RWE ist indes nur ein Beispiel für ein aktuelles Verfahren, auf das sich die Präjudizwirkung der erfolgreichen Klimaklage vor dem EGMR erstrecken könnte. Dies zeigt, dass eine (rechts-)wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Klimaklagen als innovatives Instrument der Klimagovernance immer wichtiger wird.

    Autor:

    Giacomo Sebis, Researcher im
    Forschungsbereich Zirkulärer Wandel

    Fußnoten

    1. Herzog, Christoph (9.4.2024): „Erste Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich“, online unter: https://www.haufe.de/sustainability/debatte/klimaklage-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte_575768_620426.html (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    2. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 574, 640online unter: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233206 (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    3. Siehe zu menschenrechtsbasierten Klimalagen: Erkardt, Felix et al. (2023): „Judikative als Motor des Klimaschutzes? Bedeutung und Auswirkungen der Klimaklagen#Namen, online unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11740/publikationen/2023-04-20_climate_change18-2023_judikative_motor_klimaschutz_1.pdf (zuletzt aufgerufen am 15.10.2024).
    4. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 525.
    5. Urt. v. 09.04.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Application no. 53600/20, Rn. 535.
    6. Siehe hierzu: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (2016): „Zur innerstaatlichen Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zur Durchsetzung und Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Deutschland, Frankreich, Italien und Russland, im Vereinigten Königreich und in der Türkei“, S. 17, online unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/482672/f9ace5e6e53fc37be870a3bbccbb85ed/wd-2-104-16-pdf-data.pdf (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    7. UNEP (2023): Global Climate Litigation Report, online unter: https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/43008/global_climate_litigation_report_2023.pdf?sequence=3 (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    8. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://rwe.climatecase.org/de (zuletzt aufgerufen am08.07.2024).
    9. Siehe zum Austausch zwischen Gerichten: Affolder, Natasha & Dzah, Godwin (2024): The Transnational Exchange of Law Through Climate Change Litigation, in: Sindico, Francesco et al, eds, Research Handbook on Climate Change Litigation, online unter: https://commons.allard.ubc.ca/cgi/viewcontent.cgi?article=1753&context=fac_pubs (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).
    10. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie online unter: https://en.milieudefensie.nl/climate-case-shell (zuletzt aufgerufen am 08.07.2024).

    Gendergerechtigkeit im Strukturwandel

    Gendergerechtigkeit im Strukturwandel

    Eine feministische Perspektive kann helfen, den Strukturwandel gerechter zu gestalten, wenn wir beginnen, den Herausforderungen mit einer kollektiven Fürsorgepflicht zu begegnen, anstatt sie als technokratische Probleme lösen zu wollen.

    Kinder laufen über ein Feld.

    Eine feministische Perspektive kann helfen, den Strukturwandel gerechter zu gestalten, wenn wir beginnen, den Herausforderungen mit einer kollektiven Fürsorgepflicht zu begegnen, anstatt sie als technokratische Probleme lösen zu wollen.

    Seit einiger Zeit macht ein Buch mit einem recht polemischen Titel die Runde: “Männer, die die Welt verbrennen” von Christian Stöcker hat es sogar kurzzeitig auf die Spiegel Bestsellerliste geschafft. Einige Jahre vor ihm beschrieb die Politikwissenschaftlerin Cara Daggett den Begriff “Petromaskulinität”, den technischen, affektiven, ideellen und materiellen Zusammenhang zwischen fossiler Wirtschaft und dem weißen Patriarchat[1]. Egal, ob Sie diese Begriffe als sperrig empfinden oder sogar als angriffslustig, es lohnt sich, einmal mit einer feministischen Brille auf den Strukturwandel in Kohleregionen wie das Rheinische Revier zu schauen. In unserem Forschungsprojekt “CINTRAN” haben wir, unter anderem, genau das gemacht.

    Unbezahlte Sorgearbeit als Bedingung für ökonomischen Erfolg

    Setzt man diese Brille auf, wird schnell sichtbar: Der Diskurs über die Folgen des Kohleausstiegs und den notwendigen Strukturwandel fokussierte vor allem auf Branchen, die von Männern dominiert werden. Es ging meistens um die Arbeiter im Braunkohletagebau und in den angrenzenden, energieintensiven Industrien, deren gut bezahlte, tarifgebundene und von Mitbestimmung geprägte Jobs durch den Ausstieg in Gefahr gerieten. Keine der verfügbaren Studien zu den Arbeitsplatzauswirkungen des Kohleausstiegs erhebt überhaupt, ob und wie viele Jobs von Frauen direkt oder indirekt von der Braunkohleverstromung abhängig waren oder sind.
    Schaut man sich im Gleichstellungsatlas die Daten für NRW an, dann gibt es viele Indizien dafür, dass im Rheinischen Revier die Erwerbstätigenquote von Frauen und vor allem Müttern insgesamt niedrig ist, Frauen mehr unbezahlte Sorgearbeit übernehmen und zu einem größeren Anteil in den Sorgearbeits-Berufen tätig sind. Die traditionelle Rollenverteilung wird zwar seltener, ist aber immer noch deutlich sichtbar. Das heißt auch, dass der ökonomische Erfolg der Kohleregion ohne unbezahlte Sorgearbeit von Frauen nicht in dieser Form möglich gewesen wäre.

    Geschlechtergerechtigkeit im Strukturwandel

    Neues Policy Paper Caring for carbon-intensive regions in transition

    Das Europäische Forschungsprojekt “CINTRAN” hat seit Mai 2020 untersucht, welche Dynamiken und Muster beim Strukturwandel in Regionen zu beobachten sind. Es ging unter anderem um die Fragen, was Regionen mehr oder weniger vulnerabel macht und wie politische Antworten aussehen könnten. Vier Regionen in Europa – darunter das Rheinische Revier – wurden genauer untersucht, wobei auch Themen wie Geschlechtergerechtigkeit und Rechtspopulismus adressiert wurden.

    Geschlechtergerechtigkeit als Chance im Strukturwandel

    Der Strukturwandel im Rheinischen Revier kann daher auch als eine Chance betrachtet werden, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern. Dafür müsste die Strukturpolitik allerdings eine Reihe von Maßnahmen beinhalten, die derzeit weniger im Fokus stehen:

    • Strukturpolitik im Rheinischen Revier sollte stärker die von Frauen dominierten Branchen in den Fokus nehmen, dort für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen sorgen (z. B. Erziehungsberufe, Pflegeberufe, etc.)
    • Strukturpolitik sollte mehr in die soziale Infrastruktur investieren – nicht nur in Form von Beton, sondern auch in Form von zusätzlichen Stellen und Angeboten für die Menschen im Revier
    • Strukturpolitik sollte für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen sorgen. Dafür braucht es ggf. neue Formate, die sich auch an Menschen wenden, die sich nur außerhalb der üblichen Geschäftszeiten engagieren können.
    • Strukturpolitik sollte auch den proaktiven Umgang mit entstehenden Konflikten in der Region und die Unterstützung für Haushalte in schwierigen Lagen adressieren.

    Dabei gehen wir davon aus, dass diese und weitere Maßnahmen, die weniger auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Industrie, Forschung und Entwicklung abzielen, gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Attraktivität der Region leisten und damit die gefürchtete Abwanderung von Fachkräften und junge Menschen abfedern könnte.

    Strukturwandel ist Sorgearbeit

    Der Strukturwandel wird häufig als technisches oder zumindest technokratisches Problem gesehen, das man nur analysieren muss und dann mit passenden Projekten in einem vorgegebenen Budget und Zeitrahmen lösen kann. Im Austausch mit Stakeholdern aus verschiedenen europäischen Kohleregionen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine solche Problemlösungs-Logik zu kurz greift und wir hin müssen zu einer Fürsorge-Logik.
    Gemeinsam konnten wir der Analogie viel abgewinnen, den Strukturwandel mit der Erziehung von Kindern zu vergleichen. Wie Eltern gegenüber ihrer Kinder hat der Staat hat eine Pflicht, sich um die Strukturwandelregionen und die Menschen dort im wahrsten Sinne des Wortes zu kümmern. Strukturwandel braucht auch emotionale Arbeit. Gerechter Strukturwandel kann nur gelingen, wenn sich die Akteure gegenseitig vertrauen, genau wie in einer gesunden Beziehung zwischen Eltern und Kind. Und wie bei der Sorge für heranwachsende Kinder muss man auch in gewissem Maße Fehler und Scheitern zulassen. Und wie bei Kindern gilt, wenn es einer Region schlecht geht, benötigt sie mehr Zuwendung, das Projekt Strukturwandel einfach abzubrechen ist keine Option.

    Lukas Hermwillle, Forschungsbereichsleiter
    Transformative Industriepolitik

    Fußnoten

    1. Daggett, Clara (2018): Petro-masculinity: Fossil Fuels and Authoritarian Desire, in: Millenium 47 (1), S. 25-44, DOI: https://doi.org/10.1177/0305829818775817.

    Keep it simple! – Frugale Innovationen

    Keep it simple! – Frugale Innovationen

    Frugale Innovationen bezeichnen Entwicklungen, die anwendungs­orientiert, kostengünstig, leicht zu bedienen, zu reparieren und ressourcen­schonend sind. Sie sind unerlässlich für einen zukunfts­fähigen Industrie­standort NRW.

    Frugale Innovationen bezeichnen Entwicklungen, die anwendungsorientiert, kostengünstig, leicht zu bedienen, zu reparieren und ressourcenschonend sind. Sie sind unerlässlich für einen zukunftsfähigen Industriestandort NRW.

    Während die führenden Unternehmen der Welt sich zunehmend auf Luxusprodukte und überladene Innovationen für High-Income Länder konzentrieren, fehlen Lösungen, die erschwinglich sind und genau das tun, was Nutzer*innen brauchen.[1] Genau solche Innovationen sind aber essentiell für eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische, soziale und ökonomische Ziele gleichermaßen befriedigen kann. Man nennt diese Innovationen “frugal” und diskutiert sie nicht zuletzt im Kontext der Circular Economy.

    Frugale Innovation für Nordrhein-Westfalen

    Wie kann ein nachhaltiger sowie ressourcen- und energieschonender Umgang mit Sachgütern in der Zukunft gewährleistet werden? Welche Schäden an Mensch und Umwelt wollen wir uns als Gesellschaft für welche Sachgüter leisten?[2] Hier ist insbesondere das produzierende Gewerbe gefragt, das NRW stark prägt. Als Teil der Circular Economy können frugale Innovationen Ressourceneinsparungen verstärken und gleichzeitig die Erschließung neuer Märkte unterstützen. Spannend ist vor allem aber, dass das Nachdenken über frugale Innovationen eine Reflektion auslöst: Welche Schäden an Mensch und Umwelt wollen wir uns als Gesellschaft leisten?

    “FRUGAL” ist auch ein Akronym

    F = functional, R = robust, U = user friendly,
    G = growing, A = affordable, L = local

    Eigentlich bedeutet das Wort „frugal“ einfach, schlicht oder karg.
    Doch im Kontext der „Frugalen Innovation“ erhält es eine zusätzliche Bedeutung.
    Als Akronym beschreibt es die Kernprinzipien der Frugalen Innovation.

    In NRW bekommt der Ansatz der Frugalen Innovation zunehmend Aufmerksamkeit. Das Bundesland verfügt wie kaum eine Industrieregion weltweit über die notwendigen Potenziale, durch zirkuläres Wirtschaften sowohl zum Klima- und Ressourcenschutz als auch zum Erhalt seiner wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.[3] In unterschiedlichen Veranstaltungs- und Vernetzungsangeboten (z. B. der Kongress „zirkulär.frugal.innovativ“ und die Initiative „Open Innovation City“) entstehen im Moment in Zusammen-arbeit von Wissenschaft, Wirtschaftsförderern und Unternehmen Ansätze, um das Thema als richtungsweisend auf der regionalen Agenda zu etablieren und Unternehmen zu motivieren, neue Formen der Innovation und des nachhaltigen Wirtschaftens zu erproben.

    Für die Realisierung braucht es neue Wege und Formen der Zusammenarbeit sowie Allianzen von Wissen-schaft & Forschung, regionaler Wirtschaft und weiteren Akteur*innen. Dadurch kann ein inter-disziplinärer Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft gefördert, der Wissenstransfer ermöglicht und es können gemeinsame Kompetenzfelder aufgebaut werden, um eine zukunftsgerechte Transformation der Regionen zu fördern.

    Eva-Maria Goertz, Junior Researcherin
    im Forschungsbereich Stoffkreisläufe

    Dr. Holger Berg, stellv. Abteilungsleiter und Co-Leiter
    des Forschungsbereichs Digitale Transformation

    Fußnoten

    1. Krohn, Malte (2022): The Crucial Role of Mindsets in Innovation Efforts. Opening the Black Box in the Context of Frugal Innovation. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-39970-2 . Springer Gabler Wiesbaden.
    2. Wohlfart, Liza/ Bünger, Mark/ Lang-Koetz, Claus/ Wagner, Frank (2016): Corporate and Grassroot Frugal Innovation: A Comparison of Top-Down and Bottom-Up Strategies. URL: https://www.engineering-produktion.iao.fraunhofer.de/content/dam/iao/tim/Dokumente/Wohlfart_et_al_TIMReview_April2016.pdf . In: Technology Innovation Management Review, April 2016, Volume 6, Issue 4. (zuletzt abgerufen am 22.02.2023).
    3. Wuppertal Institut (2022): NRW 2030: Von der fossilen Vergangenheit zur zirkulären Zukunft. URL: https://wupperinst.org/fa/redaktion/downloads/projects/NRW2030_Zirkulaere_Zukunft.pdf  (zuletzt abgerufen am 27.01.2023).
    Kosten der Umsetzungslücken beim Klimaschutz

    Kosten der Umsetzungslücken beim Klimaschutz

    Die Kosten-Nutzenrechnung von Klimaschutz ist wissenschaftlich nicht trivial, denn sowohl die Berechnung der monetären Kosten von Klimaschutz, als auch der globalen Erwärmung und ihrer Folgen unterliegen hohen Unsicherheiten.

    "We don't have time"; Foto vom globalen Klimastreik am 20.9.2019.

    Indirekte soziale Kosten des Klimawandels müssen bei der Beurteilung von Investitionen in den Klimaschutz mitgedacht werden. Auch wenn ihre Berechnung mit vielen Unsicherheit verbunden ist.

    730 Milliarden Euro

    Schäden durch den Klimawandel

    erwartet beispielsweise Deloitte in den nächsten 50 Jahren bei ineffektiver Klimapolitik für Deutschland.

    Eine aktuelle Studie [1] geht davon aus, dass die gesellschaftlichen Kosten von CO2- Emissionen („social costs of CO2“ = SCCO2) aufgrund vereinfachter und unvollständiger Annahmen in bisher verwendeten Modellen unterschätzt wurden. Es sind insbesondere unvorhersehbare Extrem-wetterereignisse und das Auftreten wissenschaftlich noch nicht valide greifbarer, ökonomischer Rückkopplungsschleifen, die den Wissenschaftler*innen Sorgen bereiten. Die Klima-forschung weiß schon lange, dass die direkten Folgen der globalen Erwärmung – und damit auch ihre direkten gesellschaftlichen Kosten – im Globalen Süden wesentlich schwerwiegender sein werden.[2] Der Umfang und die geografische Verteilung der indirekten sozialen und ökonomischen Kosten, wie zum Beispiel die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitzewellen und die oben erwähnten Rückkoppelungsschleifen in der Wirtschaft, ist dagegen für den Globalen Norden und damit auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen mit hoher Unsicherheit verbunden.

    Transformation vs. Disruption

    In einem eindrucksvollen Vergleich zeigt das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW Köln) am Beispiel der Covid-19 Pandemie, welche Kosten maximal disruptive Ereignisse – wie sie auch durch das Erreichen von Kipppunkten beim Klimawandel entstehen würden – im Vergleich zu den Kosten gezielter Transformationsinvestitionen haben können: „Den absoluten Einsparungen von 71 Millionen Tonnen CO2 steht ein Rückgang des BIP von 117 Milliarden Euro gegenüber“.[3] Daraus werden CO2-Vermeidungskosten von rund 1.645 Euro pro Tonne für den Lockdown abgeleitet. Demgegenüber stünden wesentlich geringere CO2-Vermeidungskosten von unter 100 Euro pro Tonne für viele der bereits verfügbaren Klimaschutztechnologien.

    Nicht nur Kosten, sondern Chancen

    Investitionen in den Klimaschutz sollten neben der Schadensvermeidung auch vor dem Hintergrund ihrer mittel- und langfristigen Effekte auf den Wohlstand und das Bruttoinlandsprodukt bewertet werden. So manifestieren sich die weltweit zugesagten Verschärfungen der Klimaschutzziele, im Rahmen der ver- gangenen UN-Klimakonferenz („COP26“), in einer tendenziell positiven Bewertung der zukünftigen Absatzchancen klima- freundlicher Produkte und Dienstleistungen durch deutsche Unternehmen. Eine Studie von Deloitte aus dem Jahr 2021 kommt sogar zu dem Schluss, dass Deutschland „eine der ersten Regionen in Europa sein“ wird, die von den wirtschaftlichen Vorteilen ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen profitieren kann, wenn es sich „frühzeitig dafür entschieden hat“.[4]

    Michaela Roelfes, Senior Researcherin
    im Forschungsbereich Stadtwandel

    Dr. Sascha Samadi, Senior Researcher
    im Forschungsbereich Sektoren und Technologien

    1. Kikstra, Jarmo S. et al. (2021): „Social costs of carbon dioxide under climate-economy feedbacks and temperature variability”, in: Environmental Research Letters, Vol. 16, online unter: https://doi.org/10.1088/1748-9326/ac1d0b (zuletzt aufgerufen am 09.11.2021).
    2. Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, 2021): Annex I: Global to Regional Atlas. Climate Change 2022. Impacts, Adaptation and Vulnerability, online unter: https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg2/downloads/report/IPCC_AR6_WGII_Annex-I.pdf (zuletzt aufgerufen am 30.03.2022).
    3. Fischer, Andreas und Sarah Fluchs (2021): „Investitionen in den Klimaschutz: Die Kosten des Wartens“, IW-Kurzbericht 46/2021, S. 3, online unter: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2021/IW-Kurzbericht_2021-Kosten-des-Wartens.pdf (zuletzt aufgerufen am 21.12.2021).
    4. Deloitte (2021): Der Wendepunkt – Wie Deutschland vom Kampf gegen den Klimawandel profitieren kann, online unter: https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/global/Documents/gx-tp-executive-summary-germany.pdf (zuletzt aufgerufen am 14.01.2022).