Kreislaufwirtschaft möglich machen: Das Recht auf Reparatur

Kreislaufwirtschaft möglich machen: Das Recht auf Reparatur

Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen könnte Klima und Geldbeutel schonen – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Europäische Kommission hat daher jetzt ein „Recht auf Reparatur“ verabschiedet – aber was bedeutet das konkret? Und reicht es aus?

Bild von einem Handy, das repariert wird

Produkte zu reparieren statt wegzuwerfen könnte Klima und Geldbeutel schonen – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Europäische Kommission hat daher jetzt ein „Recht auf Reparatur“ verabschiedet – aber was bedeutet das konkret? Und reicht es aus?

Wer in der Kreislaufwirtschaft Ressourcen möglichst effizient schonen will, muss bei der Nutzungsdauer von Produkten ansetzen. Produkte zu reparieren anstatt sie wegzuwerfen, wenn nur einzelne Komponenten nicht mehr funktionieren, klingt logisch und einleuchtend – passiert in der Praxis aber immer seltener. Die Reparaturbranche befindet sich seit Jahren in einer tiefen Krise, weil sich immer komplexere Produkte kaum noch rentabel reparieren lassen. Nach Angaben der Kommission entstehen in Europa pro Jahr durch die vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 35 Mio. Tonnen Abfall. [1] Vor diesem Hintergrund ist die Europäische Kommission jetzt aktiv geworden, mit einem sogenannten „Recht auf Reparatur“.

Was bedeutet das konkret für mich?

Danach müssen Unternehmen in Zukunft für viele Produktgruppen eine Reparatur anbieten anstatt nur den Umtausch eines defekten Produkts, gleichzeitig verlängert sich die Garantiezeit eines Produkts durch die Reparatur automatisch um ein Jahr. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Reparatur durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen und digitale Informationsangebote für Reparaturangebote zu schaffen.

261 Mio. Tonnen CO2

könnten in Europa jedes Jahr eingespart werden. [2]

Diese Emissionen entstehen schätzungsweise durch die Entsorgung und Neuherstellung von Produkten, die eigentlich noch funktionsfähig wären. Die technische Haltbarkeit eines Handys liegt um etwa den Faktor 4 höher, als die tatsächliche Nutzungsdauer.

Reicht das?

Die neue Richtlinie der Europäischen Union tritt am 31. Juli 2026 in Kraft und bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie sorgfältig vorbereiten. Die Europäische Kommission schlägt unter anderem Reparaturgutscheine oder Weiterbildungsmaßnahmen vor.

All diese Maßnahmen sind richtig und wichtig, sie müssen jedoch eingebettet werden in Strategien, die auf eine grundsätzliche Veränderung von Geschäftsmodellen abzielen: Solange Unternehmen eine höhere Rendite erzielen, wenn sie schlecht reparierbare Geräte anbieten, werden sie kaum einen Anreiz haben, in die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte zu investieren. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Herstellerverantwortung: Wer Produkte mit einer unnötig kurzen Nutzungsdauer anbietet, sollte von vornherein eine höhere Gebühr zahlen, um dieses überhaupt auf dem Markt anzubieten. Zudem sollten die Kosten für Sammlung und Verwertung, die heute gleichmäßig über alle Hersteller verteilt werden, die tatsächliche Nutzungsdauer berücksichtigen – was in Zukunft über digitale Produktpässe möglich werden wird

Was tut NRW?

    Mit dem Förderprogramm Circular Cities unterstützt NRW Städte und Kreise, die sich aus dem Recht auf Reparatur ergebenden Chancen auch in die Praxis umzusetzen. In Wuppertal wird aktuell eine App entwickelt, die für kaputte Produkte per KI-Erkennung den nächsten Reparaturbetrieb findet. 2025 wird ein Projekt starten, das die regionalökonomischen Effekte eines Reparaturbonus in Echtzeit abbilden soll. Speziell für die öffentliche Beschaffung, damit das Land NRW seine Vorbildfunktion erfüllen kann, wird es aber noch Unterstützung brauchen, reparierfähige Produkte zu priorisieren. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW sieht das zwar vor, in der Praxis sind die Vergabestellen ohne verbindliche Kennwerte wie in Frankreich kaum in der Lage, das auch umzusetzen.

      Autor

      Prof. Dr. Henning Wilts, Leiter der
      Abteilung Kreislaufwirtschaft

      Fußnoten

      1. Europäische Kommission (2023): Right to repair: Commission introduces new consumer rights for easy and attractive repairs, Pressemitteilung, online unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_1794 (zuletzt aufgerufen am 18.11.2024).
      2. Ebd.

      Der Industrieplan für den Europäischen Green Deal

      Der Industrieplan für den Europäischen Green Deal

      Ist der neue Industrieplan der Europäischen Union eine adäquate Antwort auf die Investitionspolitik der USA und Chinas? Was bedeuten die industriepolitischen Ziele der EU für NRW? Eine Einschätzung von Prof. Dr. Manfred Fischedick.

      Ist der neue Industrieplan der Europäischen Union eine adäquate Antwort auf die Investitionspolitik der USA und Chinas? Was bedeuten die industriepolitischen Ziele der EU für NRW? Eine Einschätzung von Prof. Dr. Manfred Fischedick.

      Im Herbst 2022 hat die US-Regierung mit der Verabschiedung des 370 Mrd. $ schweren Inflation Reduction Act (IRA) für große Aufregung gesorgt. Vornehmlich sollen damit Investitionen in grüne Zukunftstechnologien angereizt werden. Dabei ist die Inanspruchnahme von Vergünstigungen aus dem IRA daran geknüpft, dass die Produktion vor Ort stattfindet. Auch China hat mittlerweile angekündigt, rund 280 Mrd. $ in saubere Technologien investieren zu wollen. Gelingt es beiden Staaten, damit ein attraktives Investitionsklima zu gestalten, besteht die Gefahr der Abwanderung zentralerer Zukunftsindustrien aus Europa. 

      Die Europäische Antwort

      Mit dem am 01.02.2023 veröffentlichten Europäischen Industrieplan (Green Deal Industrial Plan) versucht die EU-Kommission eine Antwort auf die beiden Programme zu geben. Dabei steht, anders als in den USA, zwar keine protektionistische Grundhaltung im Vordergrund. Dennoch kann von einem bemerkenswerten Paradigmenwechsel in der bisher eher zurückhaltenden Europäischen Industriepolitik gesprochen werden. Die EU-Kommission zielt vor allem auf eine Beschleunigung in der Umsetzung ab und setzt dafür auf vier zentrale Säulen:

      • Die Festlegung von konkreten Produktionszielen für zentrale Zukunftstechnologien über ein Netto-Null-Industrie-Gesetz (Net Zero Industry Act) im Verbund mit einer Vereinfachung der regulatorischen Rahmenbedingungen zu deren Umsetzung.
      • Die Beschleunigung von Investitionen durch – zumindest temporär – weniger strenge Beihilferegelungen. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten erleichtert, spezifische Förderprogramme aufzulegen (z. B. für Ansiedlung von Unternehmen).
      • Eine Qualifizierungsoffensive (European Year of Skills), um die Unternehmen durch ausreichend qualifizierte Fachkräfte in die Lage zu versetzen, Veränderungen auch umsetzen zu können.
      • Der Ausbau der globalen Kooperationsbeziehungen und Verankerung der grünen Transformation in Freihandelsabkommen sowie die Entwicklung eines Critical Raw Materials Club, der den fairen Zugang zu knappen Rohstoffen auf globaler Ebene sichern soll.

      Damit setzt die EU Kommission wichtige Eckpunkte fest. Es erscheint aus heutiger Sicht aber noch unsicher, ob die Maßnahmen der EU mehr als ein wichtiges politisches Signal sind, zumal zunächst nicht vorgesehen ist „frisches“ Geld bereitzustellen, sondern insbesondere auf nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem Corona Wiederaufbaufonds zurückgegriffen wird. Zudem sollen viele Detailregelungen erst im Laufe des Jahres veröffentlicht werden.

      NRW im Umsetzungswettbewerb

      Als Industrie- und Technologieland ist NRW ganz besonders von der Konkurrenzsituation mit den beiden großen Absatzmärkten USA und China betroffen und muss sich überlegen, wie die nationalen und europäischen Maßnahmen seitens des Landes durch eine kluge Industrie- und Standortpolitik flankiert werden können. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist die explizite Absicht der Landesregierung formuliert, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas werden zu wollen Dieses Narrativ kann helfen Kräfte zu bündeln und fortschrittliche Unternehmen anzusiedeln ist aber kein Selbstgänger. Das Land ist daher gefordert, bei der Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungsketten sowie dem Aufbau essentieller Infrastrukturen für die Umsetzung der Transformation mitzuhelfen. Mit dem Zusammenschluss von Landesregierung, Industrie und Wissenschaft in der Initiative IN4Climate (Initiative für eine klimaneutrale energieintensive Industrie) sowie der Formulierung einer landesspezifischen Wasserstoffstrategie und einer Carbon Management Strategie setzt NRW hierfür wichtige Akzente.

      Internationale Industriepolitik, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

      Lesen Sie dazu auch eine weitere Stellungnahme von Prof. Dr. Manfred Fischedick, in der er den internationalen Umsetzungswettbewerb vor dem Hintergrund von Klimaschutznotwendigkeiten und Energieversorgungswettbewerb einordnet.

      Flankierende Maßnahmen auf Bundeseben notwendig

      Auch von der Bundesebene sind weitere flankierende Maßnahmen zu erwarten, um die eigene Position zu stärken. Bei der Festlegung der Instrumente steht in einem Exportland die Konformität mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) im Mittelpunkt. Einen direkten Protektionismus deutscher Hersteller wird es daher nicht geben. Indirekt können die Unternehmen des Landes aber profitieren, wenn z.B. Fördermittel oder die Möglichkeit, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, an bestimmte Qualitätskriterien (z.B. Nachhaltigkeits- bzw. Klima- oder Umweltvorgaben, Ausbildungsquote) geknüpft werden, die praktisch nur durch vor Ort angesiedelte Unternehmen erfüllt werden können. Entstehen würde hierdurch eine Win-Win-Situation, da neben der Sicherstellung, dass die Wertschöpfung im Land bleibt, höhere Nachhaltigkeitsziele verankert werden.

      Unabhängig davon stellt sich im Moment sicher die Frage, inwieweit der aktuelle Umsetzungswettbewerb zu einer Beschleunigung des globalen Transformationsprozesses führen kann, d.h. quasi als Booster wirkt. Oder, ob eine Bündelung der Kräfte (z.B. im Rahmen des gemeinsamen Aufbaus einer globalen Wasserstoffinfrastruktur) deutlich wirkmächtiger wäre. Grundsätzlich ist zunächst aber einmal positiv zu werten, dass die USA sich mit dem IRA nun auch auf der nationalen Ebene gegenüber der notwendigen Ausbaudynamik von erneuerbaren Energien öffnen und China seine ambitionierten Ausbauziele weiter fortsetzt. Die hierdurch ausgelösten globalen Investitionen können zu einer Innovationsdynamik führen und in der Konsequenz zu technologischen Verbesserungen und signifikanten Kostendegressionen, von denen alle (auch die Länder des globalen Südens) profitieren.

      Prof. Dr. Manfred Fischedick

      Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer